Otto Wilhelm Edelmann
geb. 16. Oktober 1911
Die Geschichte hinter einer unscheinbaren Notiz
Dem in Böblingen lebenden Otto Wilhelm Edelmann wurde während der NS-Zeit die Hochzeit verboten – weil er einen jüdischen Vater hatte. Eine im Stadtarchiv Böblingen erhaltene Notiz aus dem Jahr 1945 war der erste Anhaltspunkt für das Schicksal von Otto Wilhelm Edelmann. Darin bescheinigt der damalige Standesbeamte Erwin Funk dem sich zu diesem Zeitpunkt in Gefangenschaft in Mannheim befindlichen Otto Edelmann, dass er „als Halbjude gewissen Beschränkungen unterworfen gewesen sei“ und „sich mit seiner in Böblingen wohnhaften Braut nicht mehr treffen“ durfte. Bei diesem Schriftstück handelte es sich um den Entwurf einer Bescheinigung. Das Gegenstück dazu, die vollständige und unterschriebene Ausfertigung, ist in der Wiedergutmachungsakte von Otto Edelmann im Staatsarchiv Ludwigsburg überliefert.
Otto Wilhelm Edelmann wurde am 16. Oktober 1911 in Stuttgart geboren. Er arbeitete als Bohrer bei der Deutschen Hollerith-Maschinen GmbH in Sindelfingen und lebte in Böblingen. In welchem Jahr er aus Stuttgart nach Böblingen zog, lässt sich nicht mehr exakt rekonstruieren, aber sehr wahrscheinlich lebte er seit Beginn der 1930er Jahre in der Stadt. Als er sich im Februar 1937 oder 1938 (die Angaben zum genauen Jahr variieren in den Unterlagen) mit seiner damaligen Freundin aus der Familie Schill verlobte, ahnte er nicht, dass er dadurch in das Visier der nationalsozialistischen Behörden geraten sollte.
Der Hintergrund: Die Nürnberger Rassengesetze
Da Otto Wilhelm Edelmann unehelich geboren war, musste er einen Abstammungsnachweis erbringen, um die Heiratsgenehmigung durch das Böblinger Standesamt zu erhalten. Seine Mutter war die aus Stuttgart stammende Luise Wilhelmine Edelmann, über seinen Vater war ihm bis zu diesem Zeitpunkt wenig bekannt. Die Verpflichtung zur Vorlage von Unterlagen über die eigene Abstammung ergab sich aus dem Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre vom 15. September 1935 (dem sogenannten „Blutschutzgesetz“) sowie dessen Durchführungsverordnungen. Das „Blutschutzgesetz“ war Bestandteil der Nürnberger Gesetze und regelte unter anderem das Verbot der Eheschließung zwischen jüdischen Personen und Staatsangehörigen „deutschen und artverwandten Blutes“. Die konkrete Praxis der Prüfung vor Eheschließungen leitete sich aus der späteren Ersten Verordnung zum Blutschutzgesetz vom 14. November 1935 ab. In Paragraf 3 wurde festgelegt, dass eine Ehe nicht geschlossen werden dürfe, wenn sie nach dem Blutschutzgesetz verboten sei und dass die Standesämter vor der Eheschließung zu prüfen hätten, ob ein entsprechendes Ehehindernis vorliege.
Das Blutschutzgesetz vom 15. September 1935. Eine der vier Originalausfertigungen der Nürnberger Gesetze aus dem Nachlass von General George S. Patton. Das Schriftstück befindet sich heute in den U.S. National Archives and Records Administration (NAID: 128215359), URL: https://catalog.archives.gov/id/128215359 (letzter Zugriff am 29.01.2026).
Der unbekannte jüdische Vater
Bei der Überprüfung der Abstammung Otto Wilhelm Edelmanns fiel den Behörden auf, dass er väterlicherseits aus einer jüdischen Familie aus Wien stammte. Erst einige Jahre nach 1945 beschrieb Edelmann selbst im Zuge seines Antrags auf Wiedergutmachung detailliert die Umstände. So erklärte er, dass er zu keinem Zeitpunkt Kontakt mit seinem leiblichen Vater gehabt und sich auch mit seiner Mutter nie über diesen ausgetauscht habe. Die familiäre Bindung zwischen Mutter und Sohn schien nicht sonderlich eng gewesen zu sein: Otto Edelmann zog bereits mit 16 Jahren aus der gemeinsamen Wohnung aus und hatte nur selten Kontakt zu ihr. Wie den Akten zu entnehmen ist, starb sie bereits früh – so erwähnt Otto Edelmann in einem Schreiben aus dem Jahr 1939, dass seine Mutter bereits verstorben sei. Er schilderte die Situation mit eigenen Worten folgendermaßen:
„Ich sollte den Nachweis über die Abstamung meines Vaters bringen u. das war mir nicht möglich. Auf dem Vormundschaftsgericht in Stuttgart hat mir dann ein Beamter ‚sogar mit Parteiabzeichen‘ erklärt was wir an Ihrer Geburt nicht raus gebracht haben, können die Böblinger auch nicht rauskriegen, aber leider müssen wir Ihre Papiere nach Böblingen aufs Standes Amt schicken u. die können Ihnen sehr zum Verhängniss werden […]. Der Beamte hatte leider sehr recht! Der Name meines Vaters Atur Scheer [Arthur Schehr, Anm.d.Verf.] aus Wien geb. in Polen u. mein Aussehen hatten den Standesbeamten in Böblingen veranlasst die Verheiratung zwischen mir [und] meiner echt arischen Frau bis 1945 zu verhintern.“Handschriftliche Erklärung von Otto Wilhelm Edelmann an das Landesamt für Wiedergutmachung Baden-Württemberg vom 22. März 1958. Die abweichende Rechtschreibung wurde aus dem Originaldokument übernommen. Staatsarchiv Ludwigsburg (StAL) EL 350 I Bü 38775 , Blatt 2 v.
Interessant an diesem Auszug ist, dass auch Otto Wilhelm Edelmann noch 1958 – und obwohl er nachweislich Leidtragender der nationalsozialistischen Gesetzgebung war – an dieser Stelle die Ausdrücke der NS-Sprache vorbehaltlos übernahm, wenn er von seiner „echt arischen Frau“ sprach; ein eindrücklicher Beleg dafür, wie weit verbreitet die NS-Ideologie und ihre Sprache auch im Nachkriegsdeutschland noch war.
Entschädigungs- und Rückerstattungsverfahren (sogenannte „Wiedergutmachung“)
Bei diesen Verfahren in der Nachkriegszeit ging es im Kern um den Ausgleich der Schäden, die den religiös, politisch, antisemitisch oder rassistisch Verfolgten durch das nationalsozialistische Regime zugefügt worden waren. Grundsätzlich lassen sich drei Bereiche voneinander unterscheiden: die individuelle Entschädigung, die Rückerstattung bzw. Restitution sowie die zwischenstaatlichen Abkommen auf internationaler Ebene zwischen der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches und Staaten, die Geschädigte vertraten (z. B. Israel). Während in Restitutionsverfahren vor allem enteignete Vermögenswerte wie Unternehmen, Grundstücke, Immobilien, Bankguthaben und persönliche Wertgegenstände zurückerstattet oder ersetzt werden sollten, bezog sich die individuelle Entschädigung auf erlittene Schäden an Leib und Leben, an Gesundheit, auf Haftzeiten sowie Nachteile im beruflichen Fortkommen.Zunächst bildeten unterschiedliche landesrechtliche Regelungen in der US-amerikanischen Besatzungszone die rechtliche Grundlage dieser Verfahren. Mit dem 1956 verabschiedeten Bundesentschädigungsgesetz (BEG) wurden diese vereinheitlicht und auf laufende Verfahren rückwirkend angewandt. Die zentrale Behörde in Baden-Württemberg war das Landesamt für Wiedergutmachung in Stuttgart. Es war zuständig für die Entgegennahme und Prüfung von Entschädigungsanträgen, für die Durchführung von Rückerstattungsverfahren sowie die Festsetzung von Leistungen und die Überwachung ihrer Auszahlung.Für die historische Forschung stellen die überlieferten Akten eine zentrale Quelle dar, insbesondere zu regionalen Verfolgungsgeschichten, zu Enteignungspraktiken im Nationalsozialismus, zu Migrationsbiografien von Überlebenden sowie zur frühen Erinnerungspolitik der Bundesrepublik. Zugleich ist im Umgang mit diesen Beständen eine besondere Sensibilität erforderlich, da sie sehr persönliche, sogar intime Informationen über die Betroffenen enthalten.Der Großteil der Überlieferung für Baden-Württemberg befindet sich heute im Staatsarchiv Ludwigsburg. Der Begriff „Wiedergutmachung“ ist in der Forschung und unter Betroffenen seit frühester Zeit umstritten. Er suggeriert, dass das erlittene Unrecht und damit die Verbrechen der Nationalsozialisten, „wiedergutgemacht“ werden können. Jedoch wird allgemein davon ausgegangen, dass dieses nicht reparabel ist. Zudem handelt es sich bei den Verfahren um juristisch eng definierte und häufig restriktiv ausgelegte Leistungen, die lediglich eine begrenzte materielle Entschädigung vorsahen, aber ausdrücklich keine moralische Anerkennung des Leids beinhalteten.
Das Verbot und die Folgen
Otto Edelmann und seine Verlobte wollten jedoch trotz der Probleme mit den Behörden nicht von ihrer geplanten Hochzeit absehen. Dabei erhielten sie auch Unterstützung durch die Eltern der Braut, was vor dem Hintergrund von praktizierter Sippenhaft und der harten Sanktionierung bereits minimaler ideologischer Abweichungen bemerkenswert erscheint.
„Da ich nicht freiwillig u. meine Frau auch nicht, sowie Ihre Eltern auf eine Heirat verzichten wollten, obwohl meine Frau u. Ihre Eltern einige mal vorgeladen u. Ihnen vom damaligen Böblinger Bürgermeister erklärt wurde daß wir nie heiraten dürften u. es eine Schande wäre wenn ich in Ihrem Hause weiter verkehre. Wier mussten dann zu einigen Untersuchungen wobei ich [und] zum Teil meine Frau sehr schwere Beleidigungen einstecken mussten sowie auch die Drohung man werde mich sterilisieren oder fortschaffen wenn ich meine Frau nicht aufgebe. Aber mein Geld hat man mir reichlich abgenommen.“Handschriftliche Erklärung von Otto Wilhelm Edelmann an das Landesamt für Wiedergutmachung Baden-Württemberg vom 22. März 1958. Die abweichende Rechtschreibung wurde aus dem Originaldokument übernommen. Staatsarchiv Ludwigsburg (StAL) EL 350 I Bü 38775, Blatt 2 v.
Im Laufe des Prozesses um die Heiratsgenehmigung forderte das Standesamt Böblingen von Otto Edelmann verschiedene Nachweise, Unterlagen und Gutachten, die er auf eigene Kosten zu erbringen hatte. So beauftragte er einen Rechtsanwalt, um in seinem Namen ein Heiratsgesuch beim Innenministerium einzureichen. Diese erneute Prüfung auf höherer Ebene brachte jedoch kein neues Ergebnis: Der Vater von Otto Edelmann war der – mittlerweile in Wien verstorbene – Jude Arthur Schehr.
Die Wiener Familie Schehr
Über die Familie des leiblichen Vaters von Otto Edelmann ist nur wenig bekannt. Wir wissen jedoch, dass ein Großteil der Familienmitglieder in der Shoah ermordet wurde.Die Eltern von Arthur Schehr – also die Großeltern von Otto Edelmann – waren Josef Schehr (* 1866 in Lwiw, heutige Ukraine) und Jetti Schehr geborene Sessel. Josef Schehr wurde am 14. Juli 1942 nach Theresienstadt deportiert und ermordet. Über das Schicksal von Jetti Schehr ist nichts bekannt.Arthur Schehr selbst (* 19. Februar 1889 in Wien) starb bereits vor dem Einsetzen der großen Deportationen. Er war verheiratet mit Charlotte Schehr geb. Königsgarten (* 20. April 1887). Das Paar hatte zwei gemeinsame Kinder: Tzvi und Kurt Oskar (* 18. März 1931) – die Halbbrüder von Otto Edelmann. Sowohl Charlotte, als auch der jüngste Sohn Kurt Oskar, wurden am 20. Mai 1941 aus Wien in Richtung Minsk deportiert. Tzvi Schehr überlebte die Shoah wahrscheinlich durch die Flucht ins Ausland und lebte später in Israel. Der Internationalen Holocaust Gedenkstätte Yad Vashem meldete er in den 1960er Jahren, dass seine Mutter und sein Bruder im Konzentrationslager Riga ermordet wurden.
org/de/names/13939039 (letzter Zugriff am 02.02.2026).
Auch die Schwester von Arthur Schehr – Emilie Dora Friedlaender (* 26. März 1887 in Wien) –, ihr Mann, der gemeinsame Sohn und die Schwiegertochter kamen entweder in Łódź, Theresienstadt oder Auschwitz ums Leben. Selbst wenn Otto Edelmann das Bedürfnis gehabt hätte, diesen Teil seiner Familie kennenzulernen, so hätte er spätestens nach 1945 keine Gelegenheit mehr dazu.
Auch eine Reise nach München zur sogenannten „erbbiologischen Untersuchung“ unternahm er, wobei er „schweren Beleidigungen, wie Jüdisches Schwein, von wegen arisches Mädchen heiraten“ ausgesetzt war. Schlussendlich erhielt das Paar keine Heiratsgenehmigung. Nachdem nunmehr in der Stadt bekannt geworden war, dass Otto Edelmann jüdischer Abstammung sei, bekam er weitere Schwierigkeiten.
„Im Frühjahr 1943 wurde mir dann auf dem Böblinger Landratsamt erklärt […] ich solle in meinem u. meiner Frau interesse so schnell wie möglich Böblingen verlassen, da die Kreisleitung bereits Bescheid über mich hätte und meine ganzen Papiere Beschlagnahmt seien. Wußte ja selbst daß ich seit 1938 unter Polizeilicher überwachung stand.“Handschriftliche Erklärung von Otto Wilhelm Edelmann an das Landesamt für Wiedergutmachung Baden-Württemberg vom 22. März 1958. Die abweichende Rechtschreibung wurde aus dem Originaldokument übernommen. Staatsarchiv Ludwigsburg (StAL) EL 350 I Bü 38775, Blatt 1 r.
Ein Weggang aus Böblingen hätte jedoch auch den Verlust seines Arbeitsplatzes bei der Deutschen Hollerith-Maschinen GmbH bedeutet. Er wandte sich in seiner Situation an den damaligen Betriebsobmann der Firma, Gottlob Bühler. Gemeinsam mit der Betriebsleitung gelang es ihm, die Versetzung Otto Edelmanns in das Stammhaus nach Berlin Lichterfelde-Ost zu organisieren. Somit konnte er sich der drohenden Gefahr zunächst entziehen, musste aber auch seine Freundin und Verlobte Gertrud Schill zurücklassen.
Die „Deutsche Hollerith-Maschinen GmbH“ Werk Sindelfingen (IBM)
Die Deutsche Hollerith-Maschinen GmbH (DEHOMAG) war ein Unternehmen für mechanische bzw. elektromechanische Datenverarbeitung auf Grundlage der Lochkartentechnik, welche die systematische Verarbeitung großer Datenmengen ermöglichte. Das Unternehmen fertigte, vermietete und vertrieb unter anderem Kartenlocher, Sortiermaschinen, Tabellier- und Rechenmaschinen sowie das entsprechende Zubehör, bot aber auch Beratung, Schulungen, Wartung und Auswertungskonzepte an.Da diese Technik dazu diente, große Mengen standardisierter Daten zu erfassen, zu ordnen und auszuwerten, kam sie insbesondere bei Volkszählungen staatlicher Stellen zum Einsatz, aber auch privatwirtschaftliche Unternehmen wie Versicherungen, Banken, Verkehrs- und Industrieunternehmen gehörten zu den Kundinnen der DEHOMAG. Der zentrale Standort des Unternehmens war der Hauptsitz in Berlin-Lichterfelde seit den 1910er Jahren mit dem Sitz der Verwaltung, Entwicklung, Schulung und Service. Das Sindelfinger Werk (ursprünglich Optima Maschinenfabrik AG) wurde 1934 von der DEHOMAG übernommen und entwickelte sich in den Folgejahren zu der wichtigsten Produktionsstätte der Firma. Hier fand die mechanische Fertigung von Bauteilen, die Montage der Maschinen sowie der Druck und die Verarbeitung von Lochkarten statt.
Obwohl die International Business Machines (IBM) durch den Kauf von Firmenanteilen bereits 1922/23 bei der DEHOMAG einstieg und diese 1933 schließlich vollständig übernahm, firmierte das Unternehmen noch bis 1949 als Deutsche Hollerith-Maschinen GmbH. Die Lochkarten der DEHOMAG bildeten eine der zentralen Techniken zur Umsetzung der „Volks-, Berufs- und Betriebszählung am 17. Mai 1939“. Die systematische Auswertung großer Datenmengen wirkte dabei als Beschleuniger und Verstärker einer NS-Bürokratie, die auf Abstammungslogiken basierte und unter anderem auf die Identifizierung „nicht-arischer“ Personen zielte.Es ist die Eigenart historischer Umstände, dass Otto Edelmann ausgerechnet bei dem Unternehmen arbeitete, das die Mittel bereitstellte, mit denen Menschen wie er – aber auch Personen wie Lucie Hain-Illfelder, Friedrich Römer oder Konrad W. Sprai – staatlich erfasst, registriert und aufgrund rassistischer, antisemitischer Kriterien klassifiziert werden konnten. Ab 1944 wurden Hollerith-Lochkarten auch in Teilen des KZ-Systems zur zentralen Erfassung von Inhaftierten und zur Planung ihrer Arbeitseinsätze eingesetzt. Zugleich versuchten Mitarbeitende und Werksleitung der DEHOMAG, Otto Edelmann auf individueller Ebene zu schützen, indem sie seine Versetzung nach Berlin ermöglichten, um ihn dem unmittelbaren Wirkungsradius der Behörden in Böblingen zu entziehen.An dieser Stelle zeigt sich die Verflechtung von Mikro- und Makrogeschichte: Die individuellen Lebenswege einzelner Personen treffen auf die rationalisierten Strukturen eines wirtschaftlich-profitorientierten Unternehmens im NS-Staat. Sowohl Teile der deutschen als auch internationalen Wirtschaft waren implizit in die Verbrechen der Nationalsozialisten eingebunden. Auch wenn die von der DEHOMAG hergestellte Technik nicht ursächlich war, so erleichterte sie die administrative Umsetzung staatlicher Verfolgung, indem sie die Infrastruktur zur Vereinfachung und Beschleunigung von Verwaltungsprozessen bereitstellte.
1946: Das Ehepaar Edelmann
Dennoch triumphierte das private Familienglück des Paares, wenn auch erst nach dem Zusammenbruch der nationalsozialistischen Diktatur im Jahre 1945. In seiner Wiedergutmachungsakte schreibt Otto Edelmann dazu:
„Im August 1944 mußte ich wieder zurück nach Sindelfingen ins Werk wegen Facharbeitermangel. Vor Kriegsende hat mich die Kreisleitung in Böblingen zum Volkssturm geholt, da kam ich drei Wochen später in Amerikanische [sic!] Gefangenschaft. Im Januar 1946 kam ich zurück. Wir hatten dann gleich Hochzeit.“Handschriftliche Erklärung von Otto Wilhelm Edelmann an das Landesamt für Wiedergutmachung Baden-Württemberg vom 22. März 1958. Die abweichende Rechtschreibung wurde aus dem Originaldokument übernommen. Staatsarchiv Ludwigsburg (StAL) EL 350 I Bü 38775, Blatt 1.
Die Edelmanns bekamen zwei gemeinsame Kinder und lebten viele Jahre gemeinsam in Böblingen. Für den finanziellen Schaden, der ihm im Zuge der Prüfung seines Heiratsgesuchs entstanden war und den Otto Wilhelm Edelmann beim Landesamt für Wiedergutmachung beantragte, erhielt er jedoch keine Entschädigung. Das Bundesentschädigungsgesetz, auf dessen Grundlage diese Verfahren geprüft wurden, sah eine Entschädigung erst ab einer Schadenssumme von über 500 Reichsmark vor. Kaufkraftbereinigt entspräche dies heute einem ungefähren Wert von 2.500 Euro. Die von der Bundesbank ausgewiesenen Umrechnungswerte für den Wert der Reichsmark während des Zweiten Weltkriegs sind jedoch mit großen Unsicherheiten behaftet und daher nur als Näherungswerte zu verstehen.Das Verbot der Hochzeit, der radikale Eingriff in die privaten Belange zweier Menschen, die Abwertung aufgrund der Herkunft, die Probleme in privater wie beruflicher Hinsicht sowie die Ungerechtigkeiten der inhumanen Behandlung – all das konnte durch das Bundesentschädigungsgesetz nur eingeschränkt abgedeckt werden. So stehen die geschilderten Vorgänge exemplarisch dafür, wie auch Personen ohne jüdische Identität, die sich in religiöser Hinsicht als Christen verstanden, die keine kulturelle oder familiäre Verbindung zur jüdischen Gemeinschaft pflegten und denen ihre jüdische Abstammung selbst nicht oder nur unzulänglich bekannt war, vor der Verfolgung aufgrund der nationalsozialistischen Rassengesetze nicht geschützt waren.
Personelle Kontinuitäten in der deutschen Nachkriegsgesellschaft
Ergänzend zeigt das Entschädigungsverfahren von Otto Wilhelm Edelmann auch paradigmatisch die Beschaffenheit der deutschen Nachkriegsgesellschaft und ihrer Verwaltungen nach 1945 sowie die charakteristischen Schwierigkeiten der sogenannten „Wiedergutmachungsverfahren“. In seiner Akte findet sich auch ein amtliches Schreiben des Stadtamtmannes Hahn vom 11. August 1958. In diesem bestätigt er, dass die von Otto Edelmann geschilderten Umstände, also die behördlich untersagte Hochzeit, der Wahrheit entsprächen. Dass Hahn als Zeuge in dieser Angelegenheit aussagen konnte, kann mit seiner Tätigkeit als Standesbeamter der Stadt Böblingen zwischen 1937 und 1943 erklärt werden. Als Verwaltungsangestellter hatte er vor 1945 eben jene nationalsozialistischen Gesetze anzuwenden und auszuführen, die zur Verhinderung der Hochzeit von Otto und Gertrud Edelmann führten. Nach 1945 erscheint er wiederum als Leumund für die zuvor ausgegrenzte Person. Ambivalente Konstellationen wie diese sind ein immanenter Bestandteil der deutschen Geschichte jener Zeit, auch wenn sie aus heutiger Sicht nachvollziehbares Unbehagen auslösen.
Literatur
Aly, Götz / Roth, Karl Heinz, Die restlose Erfassung. Volkszählen, Identifizieren, Aussondern im Nationalsozialismus, Frankfurt am Main 2000.Brechtken, Magnus / Jasch, Hans-Christian, Die Nürnberger Gesetze. 80 Jahre danach, in: Brechtken, Magnus / Jasch, Hans-Christian / Kreutzmüller, Christoph (Hrsg.), Die Nürnberger Gesetze – 80 Jahre danach. Vorgeschichte, Entstehung, Auswirkungen, Göttingen 2017, Seite 7-18, URL: https://www.bpb.de/system/files/dokument_pdf/bpb_Nuernberger_Gesetze_Inhalt.pdf%20-%20Adobe%20Acrobat%20Pro.pdf (letzter Zugriff am 17.03.2026).
Quellen
Stadtarchiv Böblingen (StadtA BB) A 2 Nr. 22 (Notiz zu Otto Edelmann).Staatsarchiv Ludwigsburg (StAL) EL 350 I Bü 38775 (Einzelfallakte Otto Wilhelm Edelmann).
Materialien
Das Blutschutzgesetz vom 15. September 1935. U.S. National Archives and Records Administration (NAID: 128215359), URL: https://catalog.archives.gov/id/128215359 (letzter Zugriff am 29.01.2026).Das (heute Alte) Rathaus Böblingen. Fotografie: Stadtarchiv Böblingen E 2/7 Nr. 1907 (Photo-Holtmann).Der Böblinger Marktplatz mit dem alten Rathaus. Fotografie: Stadtarchiv Böblingen E 2/1 Nr. 141 (Postkarte Kawiki-Verlag).Die Tabelliermaschine DEHOMAG D11 – IBM 450 aus dem Jahr 1935. Foto: Deutsches Museum Digital. Lizenz: CC BY-SA 4.0. URL: https://digital.deutsches-museum.de/item/1975-271 (letzter Zugriff am 25.02.2026).Eintrag von Emilie Dora Friedländer geborene Schehr in der Personendatenbank von YAD VASHEM (The World Holocaust Remembrance Center): https://collections.yadvashem.org/en/names/13939039 (letzter Zugriff am 02.02.2026).Häftlings-Personal-Karte aus dem Konzentrationslager Buchenwald mit dem Vermerk „Hollerith erfaßt“. Fotografie: United States Holocaust Memorial Museum (Fotonummer 95314), URL: https://collections.ushmm.org/search/catalog/pa1118351 (letzter Zugriff am 16.02.2026).
Zitationshinweis
Lindner, Marie, Biografisches Dossier: Otto Wilhelm Edelmann, in: Stadtarchiv Böblingen (Hrsg.), Jüdische Biografien in Böblingen (1880–1945). Ein Dokumentationsprojekt des Stadtarchivs, Böblingen 2026, URL: […] (letzter Zugriff am […]).





.jpg?f=%2Fsite%2FBoeblingen-Stadtgeschichte-2026%2Fget%2Fparams_E-1395175668%2F25091690%2F4%2520-%2520Marklplatz%2520mit%2520dem%2520Rathaus%2520in%2520den%25201930er%2520Jahren%2520%2528E%25202%25EF%2580%25A21%2520Nr.%2520141%2529.jpg&w=1300&h=730)





%20Rathaus%20Böbllingen%20(E%2027%20Nr.%201907).jpg?f=%2Fsite%2FBoeblingen-Stadtgeschichte-2026%2Fget%2Fparams_E-1715183356%2F25091959%2F9%2520-%2520Das%2520%2528heute%2520Alte%2529%2520Rathaus%2520B%25C3%25B6bllingen%2520%2528E%25202%25EF%2580%25A27%2520Nr.%25201907%2529.jpg&w=1300&h=730)