Lucie Hain-Illfelder

* 20. September 1899 – † 2. Mai 1968

Herkunft und früheste Kindheit
Das Leben von Lucie Hain-Illfelder ist auf vielfältige Weise mit der Stadt Böblingen verbunden: Von ihren frühen Kindheitstagen an lebte sie in der Stadt und sollte bis auf einige wenige Jahre ihr gesamtes Leben dort verbringen. Sie wurde am 20. September 1899 in Stuttgart als uneheliches Kind von Hulda (Hilda) Illfelder aus Iserlohn und dem Rechtsanwalt Dr. Gustav Esslinger geboren. Welche privaten Umstände dazu führten, dass sie nicht bei ihren Eltern aufwachsen konnte, ist nicht mehr zu rekonstruieren. Wir wissen jedoch, dass sie bereits in jungen Jahren als Pflegekind in die Familie Hammelsbacher nach Böblingen kam, wo sie fortan als „Hammelsbachers Lucie“ bekannt sein sollte.

Die früheste Abbildung von Lucie Illfelder mit den großen Töchtern der Familie Hammelsbacher: Emma (links) und Julie (rechts) um 1902. Fotografie: Privatbesitz.

Der Vater Gustav Esslinger
Über die leiblichen Eltern von Lucie Hain-Illfelder ist insgesamt nur wenig bekannt. Ihr Vater Gustav Esslinger war promovierter Rechtsanwalt und lebte im elterlichen Haus im Herdweg 35 im Stuttgarter Norden. Unter dieser Adresse ist heute ein Stolperstein für ihn eingelassen. Er wurde bereits 1935 aufgrund seiner jüdischen Herkunft aus der Anwaltskammer ausgeschlossen und durfte in der Folge seinen Beruf nicht mehr ausüben. Ein Jahr später wurde er wegen sogenannter „Rassenschande“ zu einer 18-monatigen Gefängnisstrafe verurteilt. Ausgehend von den Nürnberger Gesetzen waren Ehen und sexuelle Beziehungen zwischen Jüdinnen und Juden bzw. als jüdisch geltenden Personen und deutschen Reichsangehörigen seit 1935 verboten. Zuwiderhandlungen wurden mit Zuchthaus oder Gefängnis bestraft. Nur wenige Tage nach seiner Entlassung aus der Haft wurde der 63-jährige Gustav Esslinger erneut festgenommen, in das Konzentrationslager Dachau deportiert und am 9. April 1938 auf dem nahegelegenen SS-Schießplatz Prittlbach erschossen. Soweit nachvollziehbar, hatten Vater und Tochter keinerlei Kontakt miteinander. Allerdings gibt Lucie Hain-Illfelder ihn an verschiedenen Stellen als ihren leiblichen Vater an.

Stolperstein für Gustav Esslinger im Herdweg 35 im Stuttgarter Norden. Fotografie: Zinnmann (Wikimedia Commons), Lizenz: Creative Commons BY-SA 4.0, URL: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Stolperstein_Stuttgart_-_Herdweg_35_-_Gustav_Esslinger.jpg (letzter Zugriff am 10.02.2026).

Die Mutter Hulda Illfelder
Zu Hulda (bzw. Hilda) Illfelder, der Mutter von Lucie Hain-Illfelder, hielt die Familie Hammelsbacher hingegen weiterhin Kontakt. Von ihr sind einige wenige Briefe und Karten erhalten, in denen sie als sehr zugewandte Person und gläubige Christin erscheint. Sie stammte aus der jüdischen Familie Illfelder, die seit dem frühen 19. Jahrhundert in Iserlohn ansässig war. Ob Hulda Illfelder aktiv zum Christentum konvertierte oder ob die Familie bereits im 19. Jahrhundert ihre Verbindung zur jüdischen Religionsgemeinschaft verlor, ist nicht bekannt.Die seit 1935 geltenden Nürnberger Gesetze konstruierten eine jüdische Herkunft aufgrund der nationalsozialistischen Abstammungslogiken und definierten ausschließlich danach, wer als Jude bzw. Jüdin oder als sogenannter „Mischling ersten und zweiten Grades“ galt. Aus diesem Grund wurde auch Hulda Illfelder verfolgt, obwohl sie keine Verbindung zur jüdischen Gemeinschaft hatte. Sie wohnte zuletzt im Wuppertaler Stadtteil Elberfeld. Am 21. Juli 1942 wurde sie mit dem Transport VII/1 aus dem Gestapobereich Düsseldorf nach Theresienstadt deportiert, wo sie am 23. August 1942 verstarb. Bis auf eine Nichte wurde die gesamte Familie von Hulda Illfelder Opfer der Shoah: Sie wurden in Theresienstadt, Auschwitz oder Treblinka ermordet.

Auszug aus der Zugangsliste Theresienstadt vom 22. Juli 1942 (Transport VII/2: Deportation aus dem Gestapobereich Düsseldorf) mit dem Namen von Hulda Illfelder. Signatur: 8228400 (Deportationen aus dem Gestapobereich Düsseldorf), DocID: 11198488/IST Digital Archive, Arolsen Archives, URL: https://collections.arolsen-archives.org/de/document/11198488 (letzter Zugriff am 10.02.2026).

Ausbildung und Beruf
Lucie Hain-Illfelder wuchs in Böblingen auf. Im Jahr 1913 wurde sie konfirmiert und bekräftigte damit ihre Zugehörigkeit zur evangelischen Kirche. Sie besuchte die Volksschule in Böblingen und wechselte nach ihrem Abschluss an die Handelsschule in Stuttgart. Dort erlernte sie den Beruf der Kontoristin, also der kaufmännischen Angestellten und arbeitete anschließend in verschiedenen Unternehmen in und um Böblingen. Unter anderem war sie bei der Robert Bosch AG in Stuttgart und anschließend beim Kommunalverband Böblingen beschäftigt. Zwischen 1918 und 1919 hatte sie bereits bei Daimler-Benz in Sindelfingen unter Direktor Hanns Klemm gearbeitet und kehrte anscheinend Mitte der 1920er Jahre dorthin zurück. Mit ihm wechselte sie schließlich zur Leichtflugzeugbau Klemm GmbH nach Böblingen. Es ist schwierig, eine gesicherte Chronologie ihrer Beschäftigungsverhältnisse darzustellen, da sie zum einen sehr flexibel in der Ausübung ihres Berufs war und häufig die Arbeitsstelle wechselte. Zum anderen sind – je nach zugrunde liegender Quelle – unterschiedliche Angaben zu finden. Außerdem ergeben sich immer wieder Lücken: So ist beispielsweise nicht geklärt, wo sie die Jahre während des Ersten Weltkriegs von 1914 bis 1918 verbrachte.

Lucie Illfelder bei ihrer Konfirmation im Jahr 1913 (links) und bei ihrer Hochzeit mit Karl Josef Hain am 18. Dezember 1920 (rechts). Fotografien: Privatbesitz.

Privates Glück und ein kurzes Leben in der Schweiz
Am 18. Dezember 1920 heiratete sie den Mechanikermeister Karl Josef Hain aus Cannstatt. Vier Jahre später, am 17. November 1924, wurde die gemeinsame Tochter Luciane (amtlich: Lucie Anna; oft auch Anne oder Lucie) Hain in Böblingen geboren. Zwischen 1930 und 1933 lebte die Familie in Wetzikon in der Schweiz, das heute ein Stadtteil von Zürich ist.

Ansichtskarte Robenhausen (Wetzikon). Grafisch umrahmt von Kantonswappen und Helvetica (Wetzipedia), Foto: Atelier H. Guggenheim & Co. Zürich, Lizenz: CC BY-SA 4.0, URL: https://www.wetzipedia.ch/index.php/Datei:P5012.jpg (letzter Zugriff am 19.02.2026).

Seit der Industriellen Revolution im 19. Jahrhundert war Wetzikon ein wichtiger Wirtschaftsstandort. Der Schwerpunkt der vor Ort ansässigen Unternehmen lag auf der Textilproduktion, wobei im Laufe der ersten Jahrzehnte des 20. Jahrhunderts zunehmend der Maschinenbau und die spezialisierte Metallverarbeitung an Bedeutung gewannen. Während der Zeit der Familie Hain in Wetzikon arbeitete Karl Hain in einer der örtlichen Fabriken, Tochter Luciane besuchte die Primarschule in Robenhausen und Lucie Hain war als Hausfrau gemeldet. Auch aus der Schweiz hielt sie den Kontakt zu ihrer Familie in Böblingen aufrecht. In einem Brief vom 14. Dezember 1931 wird neben der familiären Beziehung auch ein Stück Zeitgeschichte sichtbar:

“Meine Lieben! Ihr wartet sicherl. täglich auf Geld von uns. Leider ist es mir vor nächsten letzten nicht möglich. Es ist mir einfach diesen Monat die letzte Arztrechnung ungeschickt gekommen. Von jetzt ab können wir auf Rechnung der Krankenkasse zum Arzt. Hier jammert u. klagt auch alles. Die Fabrik in der Karl tätig ist, ist hier die einzige die noch voll – u. sogar z. Zt. über Zeit – arbeitet. Arbeitslose hats jetzt sehr viel hier und wird für sie weniger bezahlt als in Deutschland. […] Wann wirds endlich mal wieder anders kommen? […] Schicket uns nichts zu Weihnachten, könnten es z. Zt. nicht wett machen, es ist mir am meisten leid für Annele. Aber sie weiß, daß es nicht sein kann. In diesem Jahr werden viele Kinder bescheiden sein müssen. Wie geht’s der lieben Mutter? Seid alle recht herzl. Gegrüßt von Karl, Lucie u. Küßle v. Anne“

Auszug aus dem Brief von Lucie Hain vom 14. Dezember 1931 an ihre Familie nach Böblingen. Original: Privatbesitz.

Der starke Anstieg der Arbeitslosigkeit infolge der Weltwirtschaftskrise, die finanziellen Probleme großer Teile der Bevölkerung sowie die allgemeine politische und wirtschaftliche Unsicherheit waren zu Beginn der 1930er Jahre allgegenwärtig – auch in der Schweiz. Warum die Familie Hain im Jahr 1933 nach Deutschland zurückkehrte, ist heute nicht mehr nachvollziehbar. Es ist jedoch denkbar, dass die Entscheidung mit der Machtübertragung an Hitler im selben Jahr zusammenhing bzw. dass die Schweizer Behörden aufgrund der politischen Entwicklungen einen gewissen Druck auf die Bürgerinnen und Bürger des Deutschen Reiches ausübten, das Land zu verlassen. Oft wurden die Aufenthaltsgenehmigungen ausländischer Arbeiterinnen und Arbeiter nicht verlängert, wodurch sie indirekt zur Ausreise gezwungen waren. Manchmal war die Erlaubnis zum Aufenthalt im Land auch an den Arbeitsplatz gebunden, sodass dessen Verlust gleichbedeutend mit der Ausweisung war. In jedem Fall kehrten Lucie, Karl und Luciane Hain nicht nur in ihre Heimatstadt Böblingen, sondern auch in ein Deutschland unter Hitler zurück.

Lucie Hain mit ihrer Tochter Luciane im Sommer 1930. Fotografie: Privatbesitz.

Jüdin nach nationalsozialistischer Definition
Die folgenden Jahre waren geprägt von einer schrittweisen Ausgrenzung in beruflicher wie privater Hinsicht, von der neben Lucie Hain-Illfelder auch ihre nahestehenden Familienmitglieder betroffen waren. Da sie sowohl mütterlicherseits als auch väterlicherseits aus jüdischen Familien stammte, wurde sie von den Nationalsozialisten als Jüdin verfolgt. Die den Nürnberger Gesetzen zugrundeliegende Abstammungslogik beruhte dabei auf rassistischen und antisemitischen Kategorien, die keine Rückschlüsse auf die Identität oder das Selbstverständnis der verfolgten Personen zulassen. Lucie Hain-Illfelder war in religiöser Hinsicht evangelische Christin und hatte nachweislich keinen Kontakt zur jüdischen Gemeinschaft, wie aus einer Bescheinigung der Israelitischen Kultusvereinigung Württemberg und Hohenzollern von 1951 hervorgeht.

Bescheinigung der Israelitischen Kultusvereinigung Württemberg und Hohenzollern vom 17. Dezember 1951. Staatsarchiv Ludwigsburg (StAL) EL 350 I Bü 223, Blatt 13.

Nach nationalsozialistischem Verständnis wurden Personen mit mindestens drei jüdischen Großeltern als Jüdinnen und Juden kategorisiert. Seit 1935 durften sie nur noch Staatsangehörige des Deutschen Reiches ohne Bürgerrechte sein – im Gegensatz zu den deutschen Reichsbürger:innen, die über volle Rechte verfügten. Da ihr Ehemann Karl Josef Hain aus einer nichtjüdischen Familie stammte, lebte Lucie Hain-Illfelder in einer sogenannten „privilegierten Mischehe“. Dieser Umstand schützte sie möglicherweise vor einer frühen Verschleppung in die Konzentrationslager, als ab 1941 die Großen Deportationen einsetzten.

Berufliche Ausgrenzung und finanzielle Not
Trotz der „privilegierten Mischehe“ wurden Lucie Hain-Illfelder und ihre Familie in beruflicher und gesellschaftlicher Hinsicht schrittweise ausgegrenzt. Beide Eheleute durften keiner Vollzeitbeschäftigung mehr nachgehen und erlitten erhebliche finanzielle Einbußen. Karl Hain, der ursprünglich als Werkmeister in gehobener Stellung tätig war, konnte nun lediglich einer Anstellung als einfacher Arbeiter nachgehen; später war er sogar auf Zuwendungen aus der Fürsorge angewiesen. In einer der Wiedergutmachungsakten gab Lucie Hain-Illfelder dazu später an:

„Mein verstorbener Mann mußte 10 Jahre mit wenig Verdienst u. als Arbeiter sein Leben fristen, weil er sich nicht von mir scheiden ließ.“

Handschriftliche Einlassung von Lucie Hain-Illfelder vom 20. Juli 1949. Staatsarchiv Ludwigsburg (StAL) EL 350 I Bü 223, Blatt 31 v.

„Da ich Jüdin bin durfte ich nur noch stundenweise arbeiten, hatte dadurch großen Verlust, erledigte meistens zu Hause maschinenschriftliche Arbeiten pro Stunde ca. RM 1.“

Anmerkung in der „Erklärung über wirtschaftliche Verhältnisse zum Bezug von Versorgungsgebührnissen für Beschädigte, Witwen und Waisen“ vom 05. Oktober 1946. Staatsarchiv Ludwigsburg (StAL) EL 350 I Bü 223, Blatt 7 v.

Das Kurhaus Waldburg in Böblingen um 1933. Fotografie: Stadtarchiv Böblingen (StadtA BB) E 2/1 Nr. 267.

In den Akten des Landesamtes für Wiedergutmachung finden sich vielfältige Bescheinigungen über die Beschäftigungsverhältnisse von Lucie Hain-Illfelder vor 1945, darunter handschriftliche Bestätigungen früherer Arbeitgeber:innen, Aktenvermerke und Erfassungsbögen. Bei der Auswertung dieser Unterlagen wird deutlich, wie viele verschiedene Anstellungen sie in den Jahren 1933 bis 1944 innehatte. Diese waren meist befristet und aushilfsweise, da sie nur an einigen wenigen Tagen in der Woche und für einige Stunden angestellt wurde. Auch Zeiten ohne Beschäftigung sind dokumentiert. Sie arbeitete unter anderem bei Eugen Beuttler, dem Pächter des Restaurants der Brauerei Dinkelacker, bei der Firma Wilhelm Fischer (Landesprodukten- und Düngemittel-Großhandlung), der Strickwarenfabrik Gustav Stohrer, der Firma Rivinius (Elektrofachgeschäft) sowie bei Johannes Berner (Schuhgroßhandel). Oft war sie als Schreibkraft und Stenotypistin tätig, zunehmend jedoch auch als Aushilfskellnerin oder – zumindest nach außen hin – als Küchenhilfskraft. In diesen Jahren war sie immer wieder auch bei Robert Reinhardt angestellt, dem Pächter des Kurhauses und der Pension „Zur Waldburg“. In einer Bescheinigung aus dem März 1949 erinnert er sich wie folgt:

„Unterzeichneter, Herr Robert Reinhardt, früherer Pächter des Kurhauses und Pension zur „Waldburg“ in Böblingen bescheinigt hiermit, dass er die Kontoristin Frau Lucie Hain geb. Jllfelder wohnhaft Böblingen, Untere Käppelestr. 6, nachdem sie in ihrem Beruf nur aushilfs- oder stundenweise – wegen rassischer Verfolgung – arbeiten konnte, oder wurde ihr die Arbeit aus diesem Grunde ganz verweigert, sie von 1934 bis 1943 als Aushilfe beschäftigt habe. Jch hätte Frau Hain gerne für ständig bei mir eingestellt, da sie sehr fleissig und umsichtig war, es wurde mir jedoch von Seiten der Partei nicht gestattet. […] Durch den damaligen Polizeichef der Böblinger Polizei wurde damals jeden Sonntag persönlich kontrolliert, ob Frau Hain arbeitet. Sie hatte sich dann mit unserer Hilfe immer als Küchenhilfe getarnt. Wir erklärten dann Herrn Leidig, dass, wenn Frau Hain nicht arbeiten dürfe, wir unseren Betrieb schließen müssten, es wurde ihr dann Küchenarbeit erlaubt; selbstverständlich stellte ich Frau Hain nicht in die Küche. Ich möchte noch sagen, dass Frau Hain immer, wenn auch nur nach aussen hin unverzagt und mutig ihr schweres Los getragen hat; denn ich weiß, dass Herr Hain, der in eine Ehescheidung nicht einwilligte keine Anstellung mehr als Werkmeister erhielt und auch infolge der Verfolgung seiner Frau früh gestorben ist.“

Bescheinigung Robert Reinhardts vom 04. März 1949 in der Einzelfallakte von Lucie Hain-Illfelder. Staatsarchiv Ludwigsburg (StAL) EL 350 I Bü 223, Anlage 5 Blatt 1.

Nach ihrer Rückkehr aus der Schweiz im Jahr 1933, bewarb sich Lucie Hain-Illfelder zunächst bei der Leichtflugzeugbau Klemm GmbH. Bereits vor 1930 hatte sie unter Direktor Hanns Klemm gearbeitet: bis 1928 bei der Daimler-Motoren-Gesellschaft (seit 1926 Daimler-Benz AG) in Sindelfingen und anschließend in den Böblinger Werken der Leichtflugzeugbau Klemm GmbH. Im Jahr 1950 bescheinigte Hanns Klemm ihr, dass er sie auch 1933 wieder eingestellt hätte, wenn er von der Bewerbung erfahren hätte. Doch diese wurde „vom Personalbüro aus rassischen Gründen abgelehnt“.

Bestätigung von Hanns Klemm am 01. Juni 1950. Staatsarchiv Ludwigsburg (StAL) EL 350 I Bü 223, Anlage 2 zu Blatt 53.

Nach 1945 benötigte Lucie Hain-Illfelder verschiedene Bescheinigungen über ihre früheren Beschäftigungsverhältnisse, um etwaige Entschädigungsansprüche in Bezug auf erlittenen „Schaden am beruflichen Fortkommen“ geltend zu machen. Das Landesamt für Wiedergutmachung prüfte anschließend, ob die Entlassungen, Arbeitsverbote und geringeren Verdienste tatsächlich auf die nationalsozialistische Politik und Verfolgung zurückzuführen waren. Die Beweislast lag in diesen und anderen Fällen bei den Geschädigten. Das hatte nicht selten zur Folge, dass hochtraumatisierte Personen, die erst vor Kurzem aus den Gefängnissen und Konzentrationslagern entlassen worden waren, sich mit dieser Form der deutschen Bürokratie auseinandersetzen mussten.

Gesellschaftliche Ausgrenzung
Die beruflichen Einschränkungen der Eheleute Hain führten zu erheblichen Verdienstverlusten, weshalb sie große Schwierigkeiten hatten, die Familie finanziell zu versorgen. Daneben erlebten sie Ausgrenzungen gesellschaftlicher Art: Tochter Luciane durfte trotz guter schulischer Leistungen nicht auf das Gymnasium gehen.

Tochter Luciane bei ihrer Konfirmation im Jahr 1938. Fotografie: Privatbesitz.

Laut späteren Aussagen seiner Ehefrau und anderer Personen aus dem Bekanntenkreis wurde Karl Hain mehrmals von den örtlichen Behörden und Vertretern der NSDAP dazu aufgefordert, sich von seiner Frau scheiden zu lassen, was einen Wegfall der ihn betreffenden Verbote und Regulierungen bedeutet hätte. Er lehnte dies jedoch zeit seines Lebens nachdrücklich ab. Doch auch in anderer Hinsicht veränderten nationalsozialistische Gesetze die Identität von Menschen und zwangen ihnen fremde Zuschreibungen gewaltsam auf. Wie einem Vermerk im Heiratsregister zu entnehmen ist, wurde Lucie Hain-Illfelder ab 1939 von den Behörden gezwungen, den Vornamen Sara anzunehmen. Basierend auf der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen vom 17. August 1938 „hat die Nebenbezeichnete mit Erklärung vom 16. Januar 1939 mit der Wirkung vom 1. Januar 1939 ab zusätzlich den weiteren Vornamen Sara angenommen“. Die Zuordnung zu dem „jüdischen“ Namen Sara diente lediglich der Markierung und Ausgrenzung. Nach dem Krieg vermerkte der Standesbeamte Funk, dass die Verfügung unwirksam sei.

Auszug aus dem Heiratsregister von 1920. Stadtarchiv Böblingen (StadtA BB) A 16/02 Nr. 45.

Verhaftung und Deportation
Nach dem Tod von Karl Josef Hain am 9. Juni 1943, verschlechterte sich die Situation für Lucie Hain-Illfelder drastisch. Sie verlor nicht nur ihren Ehemann, der all die Jahre an ihrer Seite gestanden hatte, sondern auch den Schutz, den die gemeinsame Ehe ihr geboten hatte. Nur wenige Monate später, am 10. Januar 1944, wurde sie in ihrer Böblinger Wohnung in der Unteren Käppelestraße 6 vom Revierpolizisten Fritz Gundel verhaftet. Dieser handelte vermutlich auf Befehl des Böblinger Polizeirevierleiters, NSDAP-Propagandaleiters und späteren SS-Untersturmführers Paul Laidig. Eine Beschäftigung mit der Zeit des Nationalsozialismus in Böblingen schließt eine Auseinandersetzung mit Personalien wie dieser zwangsläufig ein. Gemeinsam mit dem NSDAP-Kreisleiter Krohmer scheint Laidig einer der führenden Repräsentanten von Partei und Herrschaftssystem in der Stadt gewesen zu sein. Nach Kriegsende hielt er sich bei seiner Schwester in Gailenkirchen (Kreis Schwäbisch Hall) auf und führte deren landwirtschaftlichen Betrieb. Als die Spruchkammer Böblingen gegen ihn ermittelte, fälschte er den obligatorischen Fragebogen, was eine weitere Anklage wegen Urkundenfälschung nach sich zog. Zudem wurde er wegen Fluchtgefahr festgenommen und inhaftiert. Schlussendlich musste er eine Einstufung als Belasteter akzeptieren, was zu einer einjährigen Haftstrafe im Internierungslager Ludwigsburg sowie dem Einzug eines erheblichen Teils seines Vermögens führte. In einer erneuten mündlichen Verhandlung vom 16. März 1951 hob die Zentralspruch- und Berufungskammer Nordwürttemberg den Spruch der Böblinger Spruchkammer auf. Das Verfahren wurde auf Grundlage von Paragraf 1 des Gesetzes Nr. 1078 zum Abschluss der politischen Befreiung vom 3. April 1950 eingestellt und die Kosten von der Staatskasse übernommen. Damit war Paul Laidig nur sechs Jahre nach dem Zusammenbruch der NS-Diktatur verfahrensrechtlich entlastet und formal rehabilitiert. Dieser Vorgang verweist auf eine für diese Zeit typische Abwicklung der politischen Befreiung, die belasteten Funktionsträgern eine rasche Reintegration erleichterte.

Einlassung Lucie Hain-Illfelders in der Spruchkammerakte von Paul Laidig (SS-Untersturmführer in Böblingen). StAL EL 902/4 Bü 7970, Blatt 38.

Auch Lucie Hain-Illfelder äußerte sich nach Kriegsende in einem Protokoll vom 16. Dezember 1946 zu der Rolle von Paul Laidig bei ihrer Verhaftung und Deportation. Dabei schilderte sie ein Zusammentreffen mit ihm während des Ermittlungsverfahrens, als Paul Laidig aufgrund von Fluchtgefahr in Untersuchungshaft saß. Bei ihrem Anblick sei er „schneeweis im Gesicht“ geworden. Sie konfrontierte ihn: „Ich war 18 Monate fort, ihnen würde ich aber nicht wünschen 18 Tage dort zu sein, sagte ich noch zu ihm.“ Ob die französische Administration ihn tatsächlich an die „Wand gestellt hätte“ und es allein auf ihr Bitten hin unterließ, muss dahingestellt bleiben. Aus chronologischer Perspektive muss sich die geschilderte Situation nur in einem sehr kurzen Zeitraum abgespielt haben. Lucie Hain-Illfelder kehrte nachweislich erst am 23. Juni 1945 aus Theresienstadt zurück und musste sich nach obiger Aussage Anfang Juli bei der Militärregierung aus dem KZ zurückmelden. Bereits am 7. Juli 1945 wurde Böblingen der amerikanischen Besatzungszone zugeordnet. Eine Inhaftierung von Paul Laidig direkt nach der Kapitulation durch die französische Besatzungsmacht ist der Akte aus dem Spruchkammerverfahren nicht zu entnehmen. Ein Festnahmebefehl aufgrund von Fluchtgefahr ist erst für das Jahr 1946 belegt.

Theresienstadt
Einen Tag nach ihrer Verhaftung in Böblingen am 10. Januar 1944 wurde Lucie Hain-Illfelder über den Stuttgarter Nordbahnhof nach Theresienstadt deportiert. Der Transport trug die Nummer XIII/5. Die römische Ziffer stand dabei für Stuttgart und die nachgestellte Zahl kennzeichnete ihn als fünften Transport von Stuttgart nach Theresienstadt – es war die insgesamt neunte Deportation in eines der nationalsozialistischen Lager.

Transportkarte von Lucie Hain in der Kartei von Theresienstadt. Signatur: 11422001 110 (Ghetto Theresienstadt-Kartei), DocID: 5039790/IST Digital Archive, Arolsen Archives, URL: https://collections.arolsen-archives.org/de/document/5039790 (letzter Zugriff am 12.02.2026).

Die in Stuttgart lebenden Personen wurden am 10. Januar 1944 in die Zentrale der Gestapo (Geheime Staatspolizei) im ehemaligen Hotel Silber in der Dorotheenstraße 10 bestellt. Dort wurde ihnen mitgeteilt, dass sie verhaftet seien und nach Theresienstadt deportiert werden sollten. Die wenigen Personen aus dem Stuttgarter Umland – darunter Lucie Hain-Illfelder – wurden von den jeweiligen regionalen Polizeibehörden festgenommen und nach Stuttgart gebracht.

Das Hotel Silber in der Stuttgarter Dorotheenstraße 10 während der Zeit des Nationalsozialismus (ohne Datum). Das Gebäude wurde zwischen 1937 und 1945 als Zentrale der Gestapo (Geheime Staatspolizei) für Württemberg und Hohenzollern genutzt. Heute ist es ein Erinnerungsort und Museum. Fotografie: Staatsarchiv Ludwigsburg (StAL) EL 228 a I Nr. 1223.

Die Nacht vor der Deportation mussten die Festgenommenen in einem Gebäude der Jüdischen Gemeinde in der Hospitalstraße verbringen. Dort wurden ihnen die letzten Wertsachen abgenommen und sie wurden darüber informiert, dass ihr gesamtes Eigentum und Vermögen beschlagnahmt sei. Am Morgen des 11. Januar 1944 wurden sie zum Nordbahnhof gebracht, wo sie in einem Passagierwaggon der Dritten Klasse Platz nehmen mussten. Dabei wurden sie von Beamten der Gestapo und der Schutzpolizei bewacht. Der Waggon wurde an einen fahrplanmäßigen Reisezug angehängt. Die Route führte über Aalen, Ansbach, Nürnberg, Eger, Karlovy Vary und Ústí nad Labem nach Theresienstadt, wo der Transport am 12. Januar 1944 eintraf. Lucie Hain-Illfelder erreichte das Lager somit knapp 17 Monate, nachdem ihre Mutter Hulda Illfelder dort im August 1942 ermordet worden war.

Wie es scheint, sprach Lucie Hain-Illfelder in persönlichen Gesprächen nur wenig über ihre Zeit in Theresienstadt und die Jahre nach dem Kriegsende. Anders lässt sich der Eindruck, den Erwin Funk 1987 in seiner Publikation Böblingen im Dritten Reich vermittelt, kaum erklären. Darin schreibt er, sie sei nach 1945 „wohl sehr munter“ gewesen und habe sich „offensichtlich von dem Terror, der im Lager herrschte, einigermaßen erholt“. Zudem konstatiert er, sie habe sich „wieder eines normalen Bürgerlebens […]erfreuen können“. Die Auswertung der vorhandenen Quellen zeichnet jedoch eher ein gegenteiliges Bild. Dass Lucie Hain-Illfelder Erwin Funk keine konkreten Schilderungen ihrer Erfahrungen gab, ist wenig überraschend. Schließlich war er bereits vor 1945, also während der nationalsozialistischen Herrschaft, als Verwaltungsbeamter bei der Stadt tätig. Der Historikerin und Archivarin Maria Zelzer hingegen, die nach dem Krieg an der Dokumentation Weg und Schicksal der Stuttgarter Juden arbeitete, erteilte sie Ende der 1950er Jahre bereitwillig Auskunft. Als sie von dem Publikationsvorhaben erfuhr, wandte sie sich aus Eigeninitiative an Maria Zelzer, bot ihr einen Bericht über ihre Erlebnisse an und stellte ihr außerdem Dokumente zur Verfügung. Die Korrespondenz der beiden Frauen wird heute im Stadtarchiv in Stuttgart aufbewahrt.

Anstatt Erwin Funk also unmittelbar von ihren Erfahrungen zu berichten, verwies Lucie Hain-Illfelder auf die von Maria Zelzer verfasste Dokumentation. Auf Grundlage dieser Unterlagen sowie der in den Wiedergutmachungsakten überlieferten Dokumente und Nachweise lässt sich ihre Zeit im Lager Theresienstadt zumindest teilweise rekonstruieren.

Auf dem Nationalfriedhof in Theresienstadt liegen Opfer des Gestapogefängnisses und des Ghettos begraben, Foto: Gerd Eichmann, Lizenz: CC-BY 4.0, URL: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Terez%C3%ADn-26-Kleine_Festung-Friedhof-Davidstern-2012-gje.jpg (letzter Zugriff am 22.02.2026).

Direkt nach ihrer Ankunft im Lager erkrankte sie zunächst an Grippe und im Februar 1944 an Scharlach. Anschließend litt sie zweimal an Angina sowie an Diphtherie. Am 21. Juni 1944 wurden ihr die Mandeln entfernt. Im darauffolgenden Monat erkrankte sie an Typhus. Noch im März 1945 wurde sie ein weiteres Mal operiert, dieses Mal an der Brust. Die medizinische Notwendigkeit dieses Eingriffs erschloss sich ihr auch Jahre später nicht. In den Gutachten der Ärzte über ihren Gesundheitszustand nach 1945 gehen die Einschätzungen dazu auseinander. Lucie Hain-Illfelder beschreibt sehr eindrücklich, dass sie zum Teil tagelang bewusstlos auf dem Boden in einer der Baracken gelegen habe – insbesondere während ihrer Typhus-Erkrankung. Dass sie diese Infektion überstand, scheint ihr am Ende das Leben gerettet zu haben. In einem der zahlreichen medizinischen Gutachten zu ihrem Gesundheitszustand nach der Befreiung aus Theresienstadt und dem Kriegsende wird diese Zeit wie folgt zusammengefasst:

„Zwischen den verschiedenen Erkrankungen habe sie sich (während ihrer Haftzeit) nie richtig erholen können, habe vielmehr wie alle anderen auf einer Pritsche liegen müssen. Als dann die Diphterie auftrat, wurde sie in einer (anderen) Baracke auf den Boden gelegt. Sie habe damals 3 Wochen lang hohes Fieber bis 41° gehabt, sei dann anschliessend tonsillektomiert worden. Wiederum ohne grösseren zeitlichen Intervall erkrankte sie an einem Typhus. 3 Monate lang habe sie gelegen und sich immer schwächer gefühlt (Beginn der Erkrankung im Juli 1944). Schliesslich musste sie Anfang Oktober 1944 wieder aufstehen und wie zuvor im Gesundheitswesen (des Lagers) arbeiten. Nur vorübergehend habe sie zusätzlich noch ‚Glimmerarbeit‘ durchführen müssen. Die Brust- und Achselhöhlenoperation rechts erfolgte im März 1945. Bei ihrer Befreiung durch die Russen habe sie nur noch 41,5 kg gewogen. […] Im Sept. 1944 und ein 2. Mal zu einem späteren Zeitpunkt habe sie sich nur durch glückliche Zufälle vor der Vergasung retten können.“

Ärztliches Abschlussgutachten des Regierungsmedizinalrats im Auftrag der Landesversicherungsanstalt Württemberg an das Landesamt für Wiedergutmachung vom 09.11.1959. Staatsarchiv Ludwigsburg (StAL) EL 350 I (Landesamt für Wiedergutmachung Baden-Württemberg) Bü 223, Anlage 5 Blatt 157-158.

Anlage zum Antrag von Lucie Hain auf Grund des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (BEG) vom 21. Juni 1955. Staatsarchiv Ludwigsburg (StAL) EL 350 I Bü 223, Anlage 1 zu Blatt 1a.

In Theresienstadt grassierte insbesondere der Flecktyphus, dessen Krankheitserreger vor allem durch Läuse und andere Parasiten übertragen werden. Eine überstandene Infektion bot keinen vollständigen Schutz vor einer Neuansteckung, dennoch konnten Betroffene direkt im Anschluss durchaus über einen gewissen Immunschutz verfügen. In den Jahren 1944 und 1945 stieg die Zahl der Typhuserkrankten in Theresienstadt drastisch an. Lucie Hain-Illfelder arbeitete nach ihrer überstandenen Typhusinfektion als Krankenschwester und pflegte die Infizierten – auch nach der Befreiung des Lagers.

„Wir konnten von Theresienstadt nicht am 10. Mai 1945 abreisen, da wir noch bis 22.06.45 in Quarantäne waren, denn es lagen über 20 000 Personen am Flecktyphus. Ich pflegte damals noch als einzige Frau bei diesen Typhuskranken. Es hatte außer mir keine mehr den Mut zu den Kranken zu gehen.“

Handschriftliche Einlassung von Lucie Hain-Illfelder in ihrer Einzelfallakte. Staatsarchiv Ludwigsburg (StAL) EL 350 I Bü 223, Blatt 31 v.

Möglicherweise entging sie durch ihren Dienst in der Krankenbaracke einem der letzten Transporte in das Vernichtungslager Auschwitz im September 1944, für den sie wohl vorgesehen war. Es war nicht unüblich, dass inhaftierte Personen durch die Meldung als unabkömmlich für den Lagerbetrieb der Deportation entgehen konnten. An anderer Stelle gab sie später an, sich zweimal „nur durch glückliche Zufälle vor der Vergasung“ habe retten können. Welche Zufälle sie damit konkret meint, lässt sich nicht mehr nachvollziehen. Nur an wenigen Stellen geht sie detaillierter auf den Alltag in Theresienstadt ein oder beschreibt die Zustände. Hin und wieder erwähnt sie in einem Nebensatz die furchtbaren hygienischen Bedingungen, die allgemein unzureichende Versorgung sowie die vielen Kranken und Toten.

Eine der Massenunterkünfte mit den Holzpritschen in der Kleinen Festung Theresienstadt, Foto: Gerd Eichmann, Lizenz: CC-BY 4.0, URL: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Terez%C3%ADn-60-Kleine_Festung-Massenquartier-2012-gje.jpg (letzter Zugriff am 23.02.2026).

Befreiung und Rückkehr nach Böblingen
Lucie Hain-Illfelder überlebte. Im Mai 1945 wurde Theresienstadt von der Roten Armee befreit. Am 2. Mai 1945 übernahm zunächst das Internationale Rote Kreuz die Verwaltung des Lagers, bis die sowjetischen Truppen das Lager schließlich am 8./9. Mai 1945 erreichten und das Kommando übernahmen. Da zu diesem Zeitpunkt die Zahl, der an Flecktyphus und anderen Krankheiten Erkrankten sehr stark angestiegen war, wurde das Lager zunächst unter Quarantäne gestellt. Diese Typhus-Epidemie ist auch der Grund, warum Lucie Hain-Illfelder erst im Sommer 1945 nach Böblingen zurückkehren konnte. Später erwähnt sie, dass die Landesämter in den Entschädigungsverfahren den Zeitraum der Quarantäne nicht als Haftzeit anerkannten. Offensichtlich mussten die Überlebenden aus Theresienstadt viele Jahre darum kämpfen, dass diese Zeiträume als Folge der Deportation und Internierung anerkannt wurden.

Plünderung und Raub von Eigentum
Als Lucie Hain-Illfelder am 23. Juni 1945 nach Böblingen zurückkehrte, fand sie ihre Wohnung in der Unteren Käppelestraße 6 teilweise zerstört und geplündert vor. Von ihrem Hausrat und ihren persönlichen Besitztümern war nichts mehr übriggeblieben. Der einzige Lichtblick war, dass auch ihre Tochter Luciane den Krieg und die NS-Herrschaft überlebt hatte.

Die Tochter Luciane Hain als junge Frau nach 1945. Fotografie: Privatbesitz.

In der Nachkriegszeit beantragte Lucie Hain-Illfelder die Restitution bzw. Entschädigung für den Verlust ihrer persönlichen Gegenstände und Möbel. In diesem Zusammenhang beschrieb sie mehrfach die Situation, die sie im Sommer 1945 vorfand:

„Am 10. Jan 1944 wurde ich nach Theresienstadt abgeholt. Kurz darauf kam meine Tochter nach Rohrdorf b. Nagold wohin die Fa. Klemm, bei der sie beschäftigt war, verlagert wurde. Nun war von uns keines mehr in der Wohnung. Im Februar 1944 wurden durch die Partei die zwei fliegergeschädigten Familien Karl Bauer u. Wilhelm Kern eingewiesen. Diese Leute gaben mir immer wieder die Versicherung, dass fast alles schon gefehlt hätte oder zerstört war als sie eingezogen seien. Diese Familien betrieben in unserer Wohnung einen Weinhandel, es gingen dabei allerhand Menschen ein und aus. Wir nehmen an, dass die Leute annahmen, wir kämen ja doch nicht wieder und unsere Haushaltung usw. sei daher für alle frei.“

Erklärung von Lucie Hain-Illfelder an das Landesamt für Wiedergutmachung vom 08. Dezember 1960. Staatsarchiv Ludwigsburg (StAL) EL 350 I Bü 223, Blatt 197.

Zwischen 1933 und 1945 erfolgte der Raub und die Enteignung jüdischen Eigentums zunächst schrittweise, später dann systematisch. Der NS-Staat eignete sich das Vermögen, die Wohnungen und den Hausrat jüdischer Personen auf unterschiedliche Weise an: durch Boykott und ökonomischen Druck, durch erzwungene „Arisierung“, durch Sonderabgaben, Vermögensregistrierung und gesetzliche Maßnahmen. Finanzämter und eigens eingerichtete Verwertungsstellen erfassten den zurückgelassenen Besitz deportierter oder geflohener Jüdinnen und Juden, ließen ihn inventarisieren und verwerteten ihn durch Beschlagnahmung, Versteigerung oder Verkauf. Die Erlöse flossen an staatliche Stellen.

Bürgerinnen und Bürger bei der Versteigerung jüdischen Eigentums in Lörrach. Die Eigentümer:innen waren im Oktober 1940 nach Gurs deportiert worden. Fotografie: Ó Stadtarchiv Lörrach, StaLö2.43.4.

Doch davon profitierten nicht nur die Behörden. In vielen Orten beteiligten sich zahlreiche Bürgerinnen und Bürger – häufig ehemalige Nachbar:innen – an den Versteigerungen von Besitztümern jüdischer Menschen und erwarben Möbel, Kleidung und Alltagsgegenstände zu sehr niedrigen Preisen. Daneben kam es zu offenen Plünderungen und Diebstählen aus jüdischen Wohnungen und Geschäften, an denen sich ebenfalls Teile der örtlichen Bevölkerung beteiligten. Lucie Hain-Illfelder schildert diese unrechtmäßige Aneignung des Eigentums inhaftierter und deportierter Personen exemplarisch, auch wenn es ihr nicht möglich war, die Namen der Personen zu ermitteln, die sich ihren Besitz angeeignet hatten. Zugleich machte sie den Böblinger Polizeirevierleiter Paul Laidig für den Verlust ihres Eigentums verantwortlich. So schrieb sie:

„Ich fragte (ihn, Paul Laidig, Anm. d. V.), warum er meine Tochter während meiner Abwesenheit schikaniert habe. […] Auf Drängen von Laidig musste meine Tochter sämtliche Schlüssel (Türschlüssel und Schrankschlüssel) abgeben und dadurch konnte sich jeder in meiner Wohnung holen, was er für sich brauchte. Während meiner Abwesenheit wurde meine ganze Wohnung demoliert u. zum Teil ausgeräubert.“

Einlassung Lucie Hain-Illfelders in der Spruchkammerakte von Paul Laidig (SS-Untersturmführer in Böblingen). Staatsarchiv Ludwigsburg (StAL) EL 902/4 Bü 7970, Blatt 38.

Lucie Hain-Illfelder erhielt eine Entschädigung für den Verlust ihres Hausrats und ihrer persönlichen Gegenstände. Auch die Kosten für die dringend notwendigen Reparaturen an ihrer Wohnung wurden übernommen – in diesem Fall von der Stadt Böblingen. Darüber hinaus erhielt sie finanzielle Hilfe aus dem Fonds des Finanzministeriums für Soforthilfsmaßnahmen. Im Rahmen dieses Verfahrens ist ein dringlicher Appell von ihr überliefert, anhand dessen sich ihre Lage nach 1945 zumindest ansatzweise erfassen lässt:

Schreiben von Lucie Hain zu den Zuwendungen aus dem Fonds des Finanzministeriums für Soforthilfsmassnahmen vom 08. Juli 1946. Staatsarchiv Ludwigsburg (StAL) EL 350 I Bü 223, Blatt 2.

Wiedergutmachung, Zweifel und Schuldabwehr nach 1945
Aus den Schreiben, Erklärungen und Bittgesuchen von Lucie Hain-Illfelder geht hervor, dass die Inhaftierung in Theresienstadt dauerhafte gesundheitliche Folgen hatte – sowohl körperlich als auch psychisch. Im Laufe der Jahre musste sie sich wiederholt ärztlichen Untersuchungen unterziehen, da die Behörden – insbesondere das Landesamt für Wiedergutmachung – einen eindeutigen Nachweis dafür verlangten, dass ihre Beschwerden auf Verfolgung und Deportation in der NS-Zeit zurückzuführen waren. Lucie Hain-Illfelder kämpfte viele Jahre um die Anerkennung des ihr zugefügten Unrechts und musste zugleich die Erfahrung machen, dass dessen Folgen angezweifelt wurden. Die ärztlichen Gutachten in ihrer Akte dokumentieren einen Umgang, der befremdlich und entwürdigend wirkt. Auch vor dem Hintergrund der historischen Bedingungen der deutschen Nachkriegsgesellschaft nach 1945 bleibt der Ton, in dem die Mediziner über Lucie Hain-Illfelder schrieben, schwer erträglich. Wiederholt wurde ihr darin unterstellt, ihre gesundheitlichen Beschwerden seien übertrieben oder auf andere Ursachen zurückzuführen.

Entschädigungs- und Rückerstattungsverfahren (sogenannte „Wiedergutmachung“)

Deckblatt der Einzelfallakte von Lucie Hain des Landesamtes für Wiedergutmachung Baden-Württemberg. Staatsarchiv Ludwigsburg (StAL) EL 350 I Bü 223.

Bei diesen Verfahren ging es im Kern um den Ausgleich der Schäden, die den religiös, politisch, antisemitisch oder rassistisch Verfolgten durch das nationalsozialistische Regime zugefügt worden waren. Grundsätzlich lassen sich drei Bereiche voneinander unterscheiden: die individuelle Entschädigung, die Rückerstattung bzw. Restitution und die zwischenstaatlichen Abkommen auf internationaler Ebene zwischen der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reichs und Staaten, die Geschädigte vertraten (z. B. Israel). In den Restitutionsverfahren sollten vor allem enteignete Vermögenswerte wie Unternehmen, Grundstücke, Immobilien, Bankguthaben und persönliche Wertgegenstände zurückerstattet oder ersetzt werden, während sich die individuelle Entschädigung auf erlittene Schäden an Leib, Leben und Gesundheit, auf Haftzeiten sowie Nachteile im beruflichen Fortkommen bezog.

Zunächst bildeten unterschiedliche landesrechtliche Regelungen in der US-amerikanischen Besatzungszone die rechtliche Grundlage dieser Verfahren. Mit dem im Jahr 1956 verabschiedeten Bundesentschädigungsgesetz (BEG) wurden diese Regelungen vereinheitlicht und rückwirkend auf laufende Verfahren angewandt. Die zentrale Behörde in Baden-Württemberg war das Landesamt für Wiedergutmachung in Stuttgart. Es war zuständig für die Entgegennahme und Prüfung von Entschädigungsanträgen, für die Durchführung von Rückerstattungsverfahren sowie die Festsetzung von Leistungen und die Überwachung ihrer Auszahlung.

Für die historische Forschung stellen die überlieferten Akten eine zentrale Quelle dar, insbesondere zu regionalen Verfolgungsgeschichten, Enteignungspraktiken im Nationalsozialismus, Migrationsbiografien von Überlebenden und zur frühen Erinnerungspolitik der Bundesrepublik. Zugleich ist im Umgang mit diesen Beständen eine besondere Sensibilität erforderlich, da sie sehr persönliche Informationen über die Betroffenen enthalten. Der Großteil der Überlieferungen aus Baden-Württemberg wird heute im Staatsarchiv Ludwigsburg aufbewahrt.

Der Begriff „Wiedergutmachung“ ist in der Forschung und unter Betroffenen seit jeher umstritten. Er suggeriert, dass das erlittene Unrecht und somit die Verbrechen der Nationalsozialisten „wiedergutgemacht“ werden könnten. Allgemein wird jedoch davon ausgegangen, dass dies nicht möglich ist. Zudem handelte es sich bei den Verfahren um juristisch eng definierte und häufig restriktiv ausgelegte Leistungen, die lediglich eine begrenzte materielle Entschädigung vorsahen, jedoch ausdrücklich keine moralische Anerkennung des Leids beinhalteten.

In den ersten Nachkriegsjahren war der Umgang mit Überlebenden häufig von Abwehr und Verdrängung sowie personellen und institutionellen Kontinuitäten aus der NS-Zeit geprägt. Antisemitische Einstellungen blieben nach 1945 in weiten Teilen der deutschen Gesellschaft bestehen, wenngleich der klassische Antisemitismus der NS-Zeit ein neues Gesicht annahm. Die Ablehnung und Feindseligkeit gegenüber Jüdinnen und Juden speisten sich nun aus der Abwehr der eigenen Schuld und Verantwortung. Diese Form des sekundären Antisemitismus wirkt bis in die Gegenwart fort und lässt sich bis heute in aktuellen Umfragen nachweisen. Zur Schuldabwehr nach 1945 gehörte mitunter auch offene Gewalt: Als deutsche Polizisten im März 1946 in Stuttgart ein Lager für jüdische Displaced Persons (DPs) wegen des Verdachts auf Schwarzhandel durchsuchten, eskalierte die Situation. Es fielen Schüsse, mehrere Personen wurden verletzt und Shmuel Dancyger, ein Überlebender der Konzentrationslager Auschwitz und Mauthausen, wurde erschossen. Daraufhin verbot die amerikanische Militärregierung der deutschen Polizei, jüdische DP-Lager überhaupt zu betreten. Auch Lucie Hain-Illfelder sah sich mit Formen dieser Schuldabwehr konfrontiert. Die Stadt Böblingen und der nach 1945 neu gebildete Gemeinderat zeigten sich bei den finanziellen Leistungen im Rahmen der sogenannten Wiedergutmachung vergleichsweise kooperativ. Anders verhielt sich das Landesamt für Wiedergutmachung in Stuttgart. Dort stützte man sich auf die bereits beschriebenen, teils unwürdigen Formen der Nachweispflicht und schreckte auch vor offenen Zweifeln an den Angaben der Betroffenen nicht zurück.

Entlastungsschreiben nach 1945 – die sogenannten Persilscheine

Bescheinigung Lucie Hain/Illfelders in der Spruchkammerakte von Bürgermeister a.D. Georg Kraut. Staatsarchiv Ludwigsburg (StAL) EL 902/4 Bü 7637, Blatt 62.

Bei den Recherchen zu Leben und Schicksal von Lucie Hain-Illfelder sind auch mehrere Entlastungsschreiben zutage getreten, die sie nach 1945 für verschiedene Böblinger Persönlichkeiten ausgestellt hat. Es liegen eidesstattliche Erklärungen für den ehemaligen Bürgermeister Georg Kraut, den Verwaltungsbeamten Erwin Funk und ihren früheren Arbeitgeber Dr. Hanns Klemm vor. Im Gegensatz zu ihren Aussagen über den Leiter des Böblinger Polizeireviers, Paul Laidig, den sie eindeutig als Täter benannte und direkt beschuldigte, sind ihre Äußerungen zu den genannten Personen hingegen als Fürsprache zu verstehen. Die Einordnung dieser Erklärungen ist jedoch methodisch komplex und nicht frei von Ambivalenzen.

Solche entlastenden Schreiben oder Aussagen in Entnazifizierungs- und Spruchkammerverfahren wurden umgangssprachlich auch als Persilscheine bezeichnet. Der Begriff spielte auf das Waschmittel Persil an und bezeichnete die symbolische „Reinwaschung“ einer belasteten Person. In den Spruchkammern konnten derartige Entlastungsschreiben die Einstufung der Angeklagten erheblich beeinflussen. Sie stammten nicht nur aus dem persönlichen Umfeld der Beschuldigten, sondern mitunter auch von jüdischen Verfolgten und Überlebenden oder Angehörigen anderer Opfergruppen.Die Gründe für solche Fürsprachen waren unterschiedlich. Einige Überlebende hatten während der NS-Zeit individuelle Hilfe oder Schutz durch einzelne Personen erfahren – etwa durch Nachbar:innen, ehemalige Kolleg:innen, Ärzt:innen oder Amtsträger:innen, die sich, wenn auch zumeist nur in begrenztem Rahmen, schützend verhalten hatten. Nach 1945 sahen sich manche Überlebende moralisch verpflichtet, diese Menschen zu entlasten – selbst, wenn sie formal Teil des Systems gewesen waren.

Hinzu kam, dass viele Überlebende nach 1945 in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht von der deutschen Gesellschaft abhängig waren, etwa bei der Wohnungssuche, im Umgang mit Behörden oder bei der beruflichen Wiedereingliederung. Ein Entlastungsschreiben konnte Beziehungen stabilisieren und zugleich als Geste der Normalisierung verstanden werden. Manche hatten schlicht das Gefühl, es sich nicht leisten zu können, alte Konflikte erneut zu verschärfen.

Zugleich sind die Entlastungsschreiben vor dem Hintergrund der tiefen Erschöpfung vieler Überlebender zu lesen. Nach Jahren der Verfolgung, Entrechtung und Gewalt konnte jede erneute Stellungnahme bedeuten, sich noch einmal belastenden Erinnerungen auszusetzen. Der Wunsch, sich erneuten Konfrontationen zu entziehen und Abstand zu den Gewalterfahrungen der Verfolgungsjahre zu gewinnen, dürfte daher in manchen Fällen von erheblicher Bedeutung gewesen sein. Viele wollten sich nicht erneut in Auseinandersetzungen über Schuld und Verantwortung hineinziehen lassen – sei es aus Erschöpfung, aus innerer Distanz gegenüber den Verfahren oder aus Zweifeln an deren moralischer und praktischer Tragfähigkeit. In der Forschung werden für solche Konstellationen Begriffe wie Schweigestrategie oder Strategie der Versöhnung verwendet.

Schließlich galten die Spruchkammern vielen Opfern der NS-Herrschaft bald als unwirksame oder unglaubwürdige Institutionen. Die Verfahren wurden von Deutschen durchgeführt, vielfach von Personen mit eigener NS-Vergangenheit. Zudem fielen die Urteile häufig milde aus. Einige Überlebende sahen daher keinen Sinn darin, Schuldvorwürfe nachträglich zu bekräftigen, da sie dem Verfahren selbst nicht trauten

Einlassung von Lucie Hain in der Spruchkammerakte von Erwin Funk vom 08. Oktober 1945. Nur knapp vier Monate nach ihrer Rückkehr aus Theresienstadt stellte sie die Bescheinigung aus, um Erwin Funk die Wiedereinstellung zu ermöglichen. Staatsarchiv Ludwigsburg (StAL) EL 902/4 Bü 3559, Blatt 3.

In der historischen Forschung wird dieses Spannungsfeld heute nicht nur als Frage individueller Moral verstanden, sondern auch als Ausdruck des Umgangs der frühen westdeutschen Nachkriegsgesellschaft mit ihrer NS-Belastung. Norbert Frei hat diesen Zusammenhang unter dem Begriff der Vergangenheitspolitik grundlegend untersucht.

Dass Lucie Hain-Illfelder mehreren Böblinger Persönlichkeiten Entlastungsschreiben ausgestellt hat, lässt sich auf verschiedene Beweggründe zurückführen. Die Tatsache, dass sie trotz des Berufsverbots zwischen 1933 und 1945 bei verschiedenen Böblinger Unternehmen als Aushilfe tätig sein konnte, kann als Unterstützung durch deren Inhaber:innen verstanden werden. Dankbarkeit ihnen gegenüber könnte ein Motiv für die späteren Entlastungsschreiben gewesen sein. An mehreren Stellen wird deutlich, dass auf ihre Arbeitgeber:innen durchaus Druck ausgeübt wurde – beispielsweise durch den NSDAP-Kreisleiter Krohmer oder den Polizeirevierleiter Laidig. Sie alle entließen sie nach einer solchen Intervention durch die NS-Behörden. Zugleich war Lucie Hain-Illfelder, die mühsam versuchte, den Lebensunterhalt für ihre Familie zu verdienen, auch eine preiswerte Arbeitskraft, da ihr aufgrund der gesellschaftlichen und sozialen Ausgrenzung ein geringeres Gehalt gezahlt werden konnte. Opportunistische Motive sind dabei nicht auszuschließen. Eindeutige Bewertungen sind in diesem Zusammenhang jedoch kaum möglich.

Die Tatsache, dass Lucie Hain-Illfelder direkt nach ihrer Rückkehr nach Böblingen damit beginnen musste, Dokumente, Unterlagen und Nachweise zusammenzutragen, um Rückerstattung und Wiedergutmachung zu beantragen, verweist auf das angesprochene, wechselseitige Abhängigkeitsverhältnis. Dies wurde zusätzlich dadurch erschwert, dass Böblingen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts stark kleinstädtisch geprägt war – man kannte sich und wusste um die Verhältnisse der anderen. Sicherlich wäre die Situation von Lucie Hain-Illfelder im Klima der Nachkriegszeit erheblich erschwert gewesen, wenn sie die Entlastung verschiedener Personen verweigert hätte. Dies galt umso mehr, wenn sie selbst weiterhin in der Stadt leben wollte. Schließlich ist davon auszugehen, dass sie sich nicht zusätzlich noch mit ihren Erfahrungen während der Verfolgung, Ausgrenzung und Entrechtung konfrontieren lassen wollte. In diesem Sinne blieb sie offenbar auch gegenüber Erwin Funk reserviert, wie eine spätere Begegnung mit ihm nahelegt – trotz des ausgestellten Entlastungsschreibens.

Perspektiven
Noch im Jahr 1950 gab sie im Rahmen des Antrags auf Unterstützung durch die Internationale Flüchtlingsorganisation (IRO) an, dass sie Deutschland verlassen wolle. Zu diesem Zeitpunkt wollte sie zurück nach Wetzikon in die Schweiz auswandern, da sie dort nach eigenen Angaben noch immer Bekannte hatte. Als Grund gab sie an, dass „es für Juden besser im Ausland ist“. Aufgrund ihres schlechten Gesundheitszustands scheint es jedoch nicht dazu gekommen zu sein.

Passbild von Lucie Hain-Illfelder im Antrag Application for IRO Assistance vom 10. Januar 1950, Signatur: 32110000 106.182 (Akte von Hain, Lucie, geboren am 20.09.1899, geboren in Stuttgart), URL: https://collections.arolsen-archives.org/de/document/79160204 (letzter Zugriff am 24.02.2026).

Lucie Hain-Illfelder kämpfte viele Jahre um die Anerkennung des ihr zugefügten Unrechts und seiner Folgen: die faktischen Berufsverbote, die gesellschaftliche Ausgrenzung, die Deportation und Entrechtung sowie die physischen und psychischen Folgen der Haft in Theresienstadt und der Verlust ihres Eigentums. Gemeinsam mit ihrer Tochter Luciane und deren Ehemann Franz Schatt lebte sie zunächst in der Unteren Käppelestraße 6, seit Mitte der 1950er Jahre dann im Schubartweg 7 in Böblingen. Als sie am 2. Mai 1968 starb, hatte sie fast ihr gesamtes Leben in der Stadt verbracht.

Gedicht auf der Rückseite einer Karte an Maria Zelzer vom 21. September 1964. Woher Lucie Hain-Illfelder das Gedicht hatte, ob sie es selbst verfasst oder es von einer anderen Person aus dem Lager Theresienstadt geschrieben wurde, ist unbekannt. Stadtarchiv Stuttgart 8600 SO-Bestand Nr. 172, Bild 261.

Literatur
Beyer, Heiko, Zur Verbreitung des Antisemitismus in Deutschland: Empirische Forschungsbefunde und methodische Probleme (bpb – Bundeszentrale für politische Bildung), URL: https://www.bpb.de/themen/rechtsextremismus/dossier-rechtsextremismus/262065/zur-verbreitung-des-antisemitismus-in-deutschland-empirische-forschungsbefunde-und-methodische-probleme/ (letzter Zugriff am 09.03.2026).Frei, Norbert, Vergangenheitspolitik. Die Anfänge der Bundesrepublik und die NS-Vergangenheit, München 1996.Hauser, Claire / Müller, Ueli, Wetzikon (Zürich). In: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), URL: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/000093/2014-11-11/ (letzter Zugriff am 09.02.2026).Schoeps, Julius H., Leben im Land der Täter. Juden im Nachkriegsdeutschland (1945–1952), Berlin 2001.Zelzer, Maria, Weg und Schicksal der Stuttgarter Juden. Ein Gedenkbuch, Stuttgart 1964 (darin abgedruckte Dokumente zu Lucie Hain-Illfelder).Zimmermann, Nicolai M., Die Ergänzungskarten für Angaben über Abstammung und Vorbildung der Volkszählung vom 17. Mai 1939, URL: https://www.bundesarchiv.de/assets/bundesarchiv/de/Downloads/Vortraege/aufsatz-zimmermann-ergaenzungskarten.pdf (letzter Zugriff am 27.01.2026).

Quellen
Stadtarchiv Böblingen (StadtA BB) A 16/02 Nr. 45 (Hochzeitsregister).Stadtarchiv Böblingen (StadtA BB) B 23 Nr. 447 (Poesiealbum).Staatsarchiv Ludwigsburg (StAL) EL 350 I Bü 223 (Wiedergutmachung Lucie Hain).Staatsarchiv Ludwigsburg (StAL) EL 350 Bü 6178 (Rückerstattung Lucie Hain-Illfelder).Staatsarchiv Ludwigsburg (StAL) EL 350 I Bü 26360 (Wiedergutmachung RA Dr. Gustav Esslinger).Staatsarchiv Ludwigsburg (StAL) EL 902/4 Bü 3559 (Spruchkammerakte Erwin Funk).Staatsarchiv Ludwigsburg (StAL) EL 902/4 Bü 6977 (Spruchkammerakte Hanns Klemm).Staatsarchiv Ludwigsburg (StAL) EL 902/4 Bü 7637 (Spruchkammerakte Georg Kraut).Staatsarchiv Ludwigsburg (StAL) EL 902/4 Bü 7970 (Spruchkammerakte Paul Laidig).Hauptstaatsarchiv Stuttgart (HStAS) EA 11/150 Nr. 1418 (Lucie Hain geb. Illfelder).Stadtarchiv Stuttgart 8600 SO-Bestand Nr. 172 (Lucie Hain-Illfelder).

Materialien
Application for IRO Assistance vom 10.01.1950. Signatur: 32110000 106.182 (Akte von Lucie Hain), DocID: 79160204/IST Digital Archive, Arolsen Archives, URL: https://collections.arolsen-archives.org/de/document/79160204 (letzter Zugriff am 24.02.2026).Bürgerinnen und Bürger bei der Versteigerung von jüdischem Eigentum in Lörrach. Fotografie: Stadtarchiv Lörrach (StaLö) 2.42.4, Staatsarchiv Ludwigsburg/Gedenkstättenverbund Gäu-Neckar-Alb, Versteigerungen vor und nach den Deportationen, in: Jüdisches Leben im Südwesten, URL: https://www.leo-bw.de/en-GB/themenmodul/juedisches-leben-im-suedwesten/schlaglichter/verfolgung-1933-bis-1945/versteigerungen (letzter Zugriff am 09.03.2026).Müller, Gerhard, Beitrag zu Gustav Esslinger (Herdweg 35) von Gerhard Müller auf der Seite der Stolperstein-Initiativen Stuttgart, URL: https://www.stolpersteine-stuttgart.de/biografien/gustav-esslinger-herdweg-35/ (letzter Zugriff am 10.02.2026).Transportkarte von Lucie Hain-Illfelder in der Kartei von Theresienstadt. Signatur: 11422001 110 (Ghetto Theresienstadt-Kartei), DocID: 5039790/IST Digital Archive, Arolsen Archives, URL: https://collections.arolsen-archives.org/de/document/5039790 (letzter Zugriff am 12.02.2026).Zugangsliste Theresienstadt vom 22.07.1942 (Transport VII/2: Deportation aus dem Gestapobereich Düsseldorf) mit dem Namen von Hulda Illfelder. Signatur: 8228400 (Deportationen aus dem Gestapobereich Düsseldorf), DocID: 11198488/IST Digital Archive, Arolsen Archives, URL: https://collections.arolsen-archives.org/de/document/11198488 (letzter Zugriff am 10.02.2026).

Quellenkritisches Gutachten zur Benennung von Lucie Hain-Illfelder

Im Laufe ihres Lebens verwendete Lucie Hain-Illfelder ihren eigenen Nachnamen in verschiedenen Zusammensetzungen und Schreibweisen. Dabei ist eine klare Veränderung und Variation im Zeitverlauf zu erkennen. Bei narrativen Formaten, also beispielsweise fortlaufenden Texten, die über ihr Leben berichten, kann die Angabe des Namens entsprechend angepasst werden – je nachdem, über welchen Zeitraum ihres Lebens berichtet wird. Im Rahmen von Erinnerungsorten, wie beispielsweise einem Stolperstein, ist die Entscheidung für eine Schreibweise und Zusammensetzung des Namens jedoch dauerhaft und unveränderlich. Um der mit dieser Entscheidung einhergehenden Verantwortung gerecht zu werden, hat das Stadtarchiv Böblingen ein ausführliches Gutachten über die Namenswahl für den Stolperstein von Lucie Hain-Illfelder erstellt und vorgelegt:„Der Name „Lucie Hain-Illfelder“ bildet im Licht der analysierten Quellen und der zu berücksichtigenden Bewertungskriterien das über ihr Leben entwickelte Selbstbild der betroffenen Frau am angemessensten ab. Bereits in jungen Jahren kam Lucie Hain-Illfelder als Pflegekind in die Böblinger Familie Hammelsbacher und war während ihrer Jugend in der Stadtbevölkerung zunächst als „Hammelsbacher Lucie“ bekannt. Im Zuge ihrer Heirat mit Karl Hain im Alter von 21 Jahren wurde sie zu „Lucie Hain“. Dies entsprach dem damals geltenden Namensrecht, wonach die Ehefrau den Familiennamen des Mannes annahm. Diese amtliche Fremdzuschreibung verfestigte sich mit der Zeit in der städtischen Gesellschaft – bei Heimatforschenden zum Teil bis heute.

Die Nationalsozialisten veränderten die Namen der von ihnen verfolgten Juden und Jüdinnen. Deren menschenverachtende Ideologie, die auch bei der Betroffenen im oktroyierten Namenszusatz „Sara“ für jüdische Frauen sichtbar wird, sollte nicht reproduziert werden. Die von den Nationalsozialisten gewählten Zuschreibungen sind daher aufgrund ihrer rassistischen und antisemitischen Weltanschauung grundsätzlich nicht zu berücksichtigen. Von geringerer Relevanz sind in diesem Zusammenhang auch schützende Selbstbezeichnungen der Betroffenen als rassistisch-antisemitisch verfolgte Person während des nationalsozialistischen Unrechtsregimes. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Eigenbenennung als Lucie Hain (ohne Illfelder) schlicht eine pragmatische, wenn auch rechtlich korrekte Verwendung des Familiennamens Hain im Umgang mit den Repressalien war. Die Familienzugehörigkeit zu den „nicht-jüdischen“ Hains bot der Ehefrau in einer – nach den rassistisch-antisemitischen Kriterien des Dritten Reichs – als „privilegierte Mischehe“ klassifizierten Verbindung zunächst einen vorläufigen Schutz vor der Deportation (nicht jedoch vor Berufsverboten und gesellschaftlicher Ausgrenzung).

Gewichtiger als die von außen an sie herangetragenen Zuschreibungen ist ihre Selbstbeschreibung. Es gibt keine von ihr überlieferten Ego-Dokumente, in denen die Betroffene sich selbst in ihrer Identität und Selbstwahrnehmung umfassend charakterisiert. Stattdessen gilt es, ihre Identität aus den vorliegenden privaten wie auch behördlichen Dokumenten herauszuarbeiten. Aussagekräftig ist hierbei vor allem der gewählte Name in ihrer Unterschrift.

Dabei ist festzustellen, dass die Betroffene mehrheitlich ihren Mädchennamen Illfelder zusätzlich zum Familiennamen Hain anführt. Für diese Analyse wurden umfangreich recherchierte Quellen herangezogen, darunter die rund 650 Seiten umfassende Wiedergutmachungsakte der Betroffenen im Staatsarchiv Ludwigsburg. Auch wenn die Betroffene während ihrer Jugend verständlicherweise auf ihre soziale Zugehörigkeit zur Pflegefamilie Hammelsbacher verwies, differenzierte sie nach dem Zweiten Weltkrieg und der Befreiung aus dem Lager Theresienstadt deutlich zwischen dem behördlich korrekt angegebenen Familiennamen „Hain“ und ihrer Unterschrift als „Lucie Hain/Illfelder“ bzw. „Hain-Illfelder“. Auffällig sind dabei die Veränderungen im Zeitverlauf: Während sie in den Jahren nach 1945 vornehmlich die Variante „Hain/Illfelder“ nutzt, findet sich ab der Mitte der 1960er Jahre zunehmend die Schreibweise „Hain-Illfelder“. In beiden Varianten ist der Geburtsname Illfelder angeführt: Bei „Hain/Illfelder“ zu lesen als „Hain, geborene Illfelder“, bei „Hain-Illfelder“ im Sinne eines Familiennamens, der um den Mädchennamen ergänzt wurde. Die Namensvarianten werden dabei nicht ausschließlich verwendet; vielmehr werden die verschiedenen Ausführungen parallel genutzt und ergänzen sich. Auch die Form „Lucie Hain“ lässt sich in allen Zeiträumen nachweisen, nimmt aber bereits im Verlauf der 1950er Jahre deutlich ab. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Entscheidung für eine der Namensvarianten situativ und kontextabhängig erfolgte. Insbesondere in seriellen Quellen, die die Betroffene in den 1960er Jahren in jährlichem Rhythmus selbst unterzeichnete, zeigt sich jedoch seit 1964 ihre Präferenzverschiebung von „Hain/Illfelder“ zu „Hain-Illfelder“.

Für die veränderte Praxis ihrer eigenen Namensangabe gibt die Betroffene selbst keine Begründungen an. Mögliche Erklärungsansätze lassen sich sowohl aus einer rechtlich-amtlichen als auch aus einer persönlich-biografischen Perspektive ableiten: Womöglich greift das Ersetzen des Schrägstriches durch einen Bindestrich die neue rechtliche Möglichkeit auf, dem männlichen Familiennamen den Mädchennamen hinzuzufügen. Dies wurde einige Jahre zuvor mit dem Gleichberechtigungsgesetz von 1957 geschaffen.

In sozialer Hinsicht fungieren Namen jedoch nicht nur als Identifizierungshilfe bei behördlichen Vorgängen, sondern sie bilden auch biografische Kontinuitäten ab und dienen als Strategie der Selbstverortung. Insofern sind Namensfragen Teil der Kommunikation über die eigene Person bzw. Identität. Der zeitliche Abstand zum frühen Tod ihres Mannes im Jahr 1943 könnte ebenso zu einer stärkeren Distanz zum Familiennamen Hain beigetragen haben, wie eine Rückbesinnung auf Herkunfts- und Familienbezüge gegen Ende des Lebens. Diese Annahme wird auch im postmortalen Persönlichkeitsschutz aufgegriffen, in dem den eigenen Selbstzuschreibungen zum Lebensende eine größere Bedeutung für die Identität zuerkannt wird.

Zusammenfassend zeichnen die Quellen ein ambivalentes Bild hinsichtlich der Frage, wie sich die Betroffene selbst bezeichnete, identifizierte und dargestellt haben wollte. Genau dies liegt – über die bloße Namensfrage hinaus – im Wesen ihrer Biografie: Im Schicksal einer von den Nationalsozialisten klassifizierten, verfolgten und deportierten Jüdin ohne Bezug zur jüdischen Gemeinschaft und den entsprechenden physischen wie psychischen Folgen für ihr Leben.

Wenn sie in späteren Jahren eine starke Tendenz zum Namen „Hain-Illfelder“ entwickelte, dann veränderte sich im Laufe ihres Lebens auch ihr Selbstverständnis, das sich in der Wahl des Nachnamens ausdrückte. Gerade im erinnerungskulturellen Umgang mit historisch verfolgten Personen gehört es zur Verantwortung einer methodengeleiteten Geschichtswissenschaft, dieses quellenbasiert rekonstruierbare Selbstbild in den Vordergrund zu rücken und Fremdzuschreibungen kritisch zu markieren. Die Wahl eines Nachnamens im Zuge der historischen Aufarbeitung des Schicksals der Betroffenen ist somit auch eine Entscheidung darüber, welche Deutung fortgeschrieben werden soll. Die Darstellung ihres eigenen Lebensbildes ist dabei immer vorzuziehen, wenn wir ihrer gedenken.“