Friedrich Römer
11. März 1876 - 02. März 1944
Das Leben von Friedrich Römer
Friedrich Römer wurde am 11. März 1876 in Stuttgart geboren. Auf das Abitur im Jahre 1894 folgte ein Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Tübingen, nach dessen Abschluss er zunächst als Amtsrichter in Herrenberg und daran anschließend als Amtsgerichtsrat in Böblingen wirkte. Er war somit Teil der württembergischen Justizverwaltung und steht in einer langen Tradition seiner Familie väterlicherseits: Viele seiner männlichen Vorfahren dienten seit mindestens drei Generationen als Staatsräte oder Politiker – vor allem aber als Juristen – und wirkten im 19. Jahrhundert und frühen 20. Jahrhundert aktiv beim Aufbau eines modernen deutschen Staates mit.
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Der Großvater: Christof Gottlob Heinrich Friedrich von Römer„Der Märzminister“, 1794 – 1864
Der Großvater väterlicherseits von Friedrich Römer war der liberale Staatsrat Christof Gottlob Heinrich Friedrich Römer, seit 1852 von Römer. Der deutsche Jurist und Politiker wurde 1794 in Erkenbrechtsweiler bei Nürtingen geboren und studierte an der Universität Tübingen zunächst Evangelische Theologie, bevor er zur Rechtswissenschaft wechselte. Römer gehörte dem Württembergischen Landtag in mehreren Legislaturperioden an und wurde im März 1848 württembergischer Justizminister. Als solcher führte er faktisch die Regierungsgeschäfte des Württembergischen Märzministeriums, was ihm den Beinamen „Märzminister“ einbrachte. Er war Mitglied des Vorparlaments zur Vorbereitung der Frankfurter Nationalversammlung und wurde als fraktionsloser Abgeordneter für Göppingen zu eben jener Versammlung entsandt. Politisch wirkte er beim Ausbau Württembergs zu einem modernen Verfassungs-, Rechts- und Verwaltungsstaat mit und förderte liberale Reformen sowie frühe Formen parlamentarischer Mitwirkung. In diesem Sinne war sein Ziel ein liberaler Verfassungsstaat mit parlamentarischen Elementen.
Zwischen 1914 und 1918 war Friedrich Römer im Ersten Weltkrieg als Soldat an der Westfront in Belgien und Frankreich eingesetzt. Für den Militärdienst erhielt er verschiedene Orden, wie das Eiserne Kreuz II. Klasse, den Friedrichsorden, eine Landwehr-Dienstauszeichnung oder das Verwundetenabzeichen. Während seiner Böblinger Zeit wohnte Friedrich Römer mit der Familie unter der Adresse Schloßberg 11 (heute bekannt als „Altes Amtsgericht“) und zog nach seiner Pensionierung als Amtsgerichtsrat 1941 zurück nach Herrenberg.
Eröffnung des Spruchkammerverfahrens nach 1945
Bereits 1931 oder 1932 muss Friedrich Römer „aus idealistischen Gründen“ in die NSDAP eingetreten sein, wie seine Frau Elisabeth Pauline Römer in einer handschriftlichen Stellungnahme dazu in der Nachkriegszeit, im Januar 1946, schreibt. Welche konkreten Motive ihn dazu bewegten, lässt sich im Nachgang nicht mehr feststellen, auch weil persönliche Aufzeichnungen von ihm fehlen. Das zugrunde liegende Spruchkammerverfahren gegen ihn, in dem sich die Einlassung seiner Witwe befindet, wurde im Januar 1946 posthum eröffnet, da Friedrich Römer bereits am 02. März 1944 in Herrenberg verstorben war.
Spruchkammerverfahren (Entnazifizierung)
Nach 1945 führten die Alliierten in allen vier deutschen Besatzungszonen Maßnahmen zur Entnazifizierung der deutschen Gesellschaft durch. In den westdeutschen Ländern bildete das Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus die rechtliche Grundlage für Untersuchungen zur individuellen Beteiligung von Einzelpersonen am nationalsozialistischen Herrschaftssystem. Im württembergischen Raum war das Ministerium für politische Befreiung Württemberg-Badens – unter der Kontrolle der US-Militärregierung – als oberste Landesbehörde für die Organisation und Durchführung der Entnazifizierung zuständig. Als zentrale Verwaltungsstelle leitete es die regionalen Spruchkammern, eigens eingerichtete und befristete, gerichtliche Sonderinstanzen.Die Spruchkammern bewerteten die individuelle Beteiligung einzelner Personen am nationalsozialistischen System in politisch-moralischer, jedoch nicht in strafrechtlicher Hinsicht. Auf Grundlage umfangreicher Meldebögen, Dokumente zu früheren Tätigkeiten und Mitgliedschaften in NS-Organisationen sowie Aussagen von Zeuginnen und Zeugen ordnete das Spruchkammergremium die betroffenen Personen einer von fünf Kategorien zu: Hauptschuldige, Belastete, Minderbelastete, Mitläuferinnen bzw. Mitläufer oder Entlastete, was einem Freispruch gleichkam. Mit dieser Einstufung waren sogenannte Sühneleistungen wie Geldleistungen oder Vermögensabgaben, Berufsverbote oder -einschränkungen, der Verlust politischer Rechte sowie in schweren Fällen auch Haftmaßnahmen verbunden.Die Spruchkammern erfüllten damit neben ihrer administrativen Funktion auch eine symbolische Aufgabe: Sie sollten die politische Verantwortung sichtbar machen und einen Beitrag zur politischen Befreiung der Gesellschaft vom Nationalsozialismus sowie zur gesellschaftlichen Neuordnung nach 1945 leisten.
Die zuständige regionale Behörde, die Böblinger Spruchkammer, entschied sich möglicherweise aufgrund des frühen Eintritts Friedrich Römers in die NSDAP für die Einleitung dieser Untersuchung. Nach den Angaben seiner Witwe Elisabeth Pauline Römer wurde er bereits im Herbst 1932 Mitglied der Partei, also noch vor der Machtübertragung an Adolf Hitler im Jahr 1933. Eventuell lag die Eröffnung des Verfahrens aber auch in der vergleichbar gehobenen Position begründet, die Friedrich Römer als Amtsgerichtsrat in Böblingen während eines Großteils der nationalsozialistischen Herrschaft innehatte. Eine Einstufung als Hauptschuldiger oder Belasteter im Zuge des Spruchkammerverfahrens hätte die Einziehung von Vermögens- und Pensionsansprüchen bedeutet. Da Elisabeth Pauline Römer als Witwe anteilige Ansprüche auf die Pensionszahlungen ihres Mannes geltend machte, hätte diese Maßnahme in erster Linie sie betroffen. Dass der ehemalige Amtsgerichtsrat schlussendlich in keine der Belasteten-Kategorien eingeordnet und das Verfahren eingestellt wurde, mag an zwei Zusammenhängen gelegen haben: einer politisch-ideologischen Dimension und seiner familiären Herkunft.
Friedrich Römer als Kritiker des NS-Regimes?
So wandelte sich Friedrich Römer recht bald nach 1933 – wenn auch nicht zu einem Gegner, so doch zumindest zu einem Kritiker der Politik der NSDAP. Es scheint, als hätte er – jedenfalls innerhalb eines sicheren Rahmens – aus seiner Ablehnung keinen Hehl gemacht, denn 1936 wurde er nach Kontroversen mit dem Böblinger Kreisleiter der NSDAP Ernst Krohmer aus der Partei ausgeschlossen. Seine kritische Einstellung zur nationalsozialistischen Politik schien dabei in Böblingen allgemein bekannt gewesen zu sein. Ein Bekannter der Familie Römer, der Oberingenieur August Nicol, schildert die Situation Ende der 1930er Jahre folgendermaßen:
„Da ich […] mit der NSDAP als Nichtparteimitglied verschiedene Auseinandersetzungen hatte, war ich bei meiner Ankunft in Böblingen schon als parteifeindlich gemeldet worden. Dadurch dass Herr Römer, solange ich ihn kannte ein absoluter Gegner von Hitler und der Partei war, haben wir uns mehr und mehr zusammengefunden. Man hat daraufhin Herrn Römer als Beamten verbieten wollen mit mir zu verkehren, aber Herr Römer […] kümmerte sich nicht um diese Zumutung.“Erklärung von Oberingenieur August Nicol am 28. April 1947. Staatsarchiv Ludwigsburg (StAL) EL 902/4 Bü 110, Blatt 11.
Ein Blick in die Spruchkammerakte Friedrich Römers legt zunächst den Schluss nahe, dass er tatsächlich bereits früh nach der Machtübertragung 1933 politisch mit den Nationalsozialisten brach und dafür auch berufliche Nachteile in Kauf nahm. In diesem Sinne äußerte sich etwa der ehemalige Herrenberger Amtsgerichtsdirektor Erich Nellmann:
„Es ist mir von damals bekannt, daß Herr Roemer den ihm angetragenen Posten des Oberstaatsanwaltes in Stuttgart ablehnte, weil er nicht durch die Gunst der Partei eine Stellung, die er sonst nicht bekommen hätte, erreichen wollte. In den Kreisen der nicht nationalsozialistischen Richter wurde ihm diese Einstellung hoch angerechnet. Er galt damit als weisser Rabe.“Bestätigung des Amtsgerichtsdirektors Erich Nellmann vom 25. April 1947. Staatsarchiv Ludwigsburg (StAL) EL 902/4 Bü 1101, Blatt 9.
Zugleich ist jedoch zu berücksichtigen, dass Friedrich Römer bis zu seiner Pensionierung im Staatsdienst verblieb und als Beamter der Justiz weiterhin Teil des staatlichen Systems war, ein entsprechendes Gehalt bezog und somit materiell profitierte. Seine Rolle darf daher rückblickend weder einseitig als Widerstand, noch als grundsätzliche Distanz zum NS-Staat verstanden werden.
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Spruchkammerakten: Eine quellenkritische Herausforderung
An dieser Stelle zeigen sich die methodischen Grenzen bei der Auswertung von Spruchkammerakten besonders deutlich. Die dort überlieferten Aussagen und Stellungnahmen entstanden meist erst nach 1945, sind aus der Perspektive der Angeklagten oder ihres Umfelds formuliert und dienten in aller Regel der Entlastung der betroffenen Person. Sie sind daher nicht als neutrale oder objektive Berichte zu lesen, sondern als interessengeleitete Selbst- und Fremddarstellungen, die einer besonders sorgfältigen Quellenkritik bedürfen. Als Kind einer liberalen und traditionsreichen württembergischen Familie, die sich selbst in einer demokratischen Tradition verortete und entsprechende Tugenden und Überzeugungen nach außen trug, erscheint im Fall von Friedrich Römer eine ablehnende Haltung gegenüber der NS-Diktatur zwar plausibel, lässt sich auf dieser Grundlage jedoch nicht zweifelsfrei belegen. Wie begrenzt die Aussagekraft der Spruchkammerurteile sein können, zeigt der Blick auf seinen gleichnamigen Sohn – der spätere Oberregierungsrat von Tübingen, Landrat von Balingen und Regierungspräsident in Stuttgart. Er wurde 1948 ebenfalls als Mitläufer eingestuft, obwohl er seit 1933 der SA (Sturmabteilung) angehörte und zwischen 1935 und 1938 als „Rottenführer“ beim NSKK (Nationalsozialistisches Kraftfahrkorps) tätig war. Gerade darin treten die Widersprüche der Entnazifizierung sowohl in der deutschen Nachkriegsgesellschaft wie auch innerhalb einzelner Familien deutlich hervor.
Vergessene Herkunft: Die Familie Benedict
Neben dieser politisch-ideologischen Komponente, die im Zuge des Spruchkammerverfahrens zur Entlastung Friedrich Römers beigetragen haben könnte, dürfte auch seine familiäre Herkunft eine Rolle gespielt haben. Diese beschäftigte offenbar auch die nationalsozialistischen Behörden, weshalb Friedrich Römer spätestens seit 1936 in deren Fokus geriet. Seine Ehefrau Elisabeth Pauline Römer schilderte die Umstände rückblickend folgendermaßen:
„Mein Mann wurde Mitglied der N.S.D.A.P. aus idealistischen Gründen, ohne zu wissen, dass seine Mutter Halbjüdin war. Diese Tatsache wurde als Familiengeheimnis behandelt und wurde meinem Manne von dessen älteren Brüdern – die Eltern waren sehr früh gestorben – nicht mitgeteilt. Erst bei allgemeiner Überprüfung der Richterschaft (1936) erfuhr mein Mann davon.“Erklärung von Elisabeth Pauline Römer im Januar 1946. Staatsarchiv Ludwigsburg (StAL) EL 902/4 Bü 1101, Blatt 9.
Was die Witwe Friedrich Römers hier anspricht, ist die jüdische Herkunft seiner Mutter, Adele Leonore Römer, geborene Benedict. Die Familie Benedict stammte ursprünglich aus der Gegend um Kriegshaber, einem heute zu Augsburg gehörenden Ort, der in der Frühen Neuzeit ein bedeutendes Zentrum der jüdischen Gemeinschaft war. Seit dem frühen 19. Jahrhundert siedelte ein Teil der Familie nach Stuttgart über und war dort eng mit dem städtischen Wirtschafts- und Bildungsbürgertum verbunden. Zu den Vorfahren von Adele Leonore Benedict gehörten unter anderem die Gründer des Bankhauses „Gebrüder Benedict“, das später in der Württembergischen Vereinsbank aufging. Die Urgroßmutter Flora Blümchen Benedict, geborene von Geldern, war eine Cousine Heinrich Heines. Ein Bruder des Großvaters Siegmund Franz Benedict war der Pianist und Komponist Sir Julius Benedict. Er studierte unter anderem bei Johann Nepomuk Hummel und Carl Maria von Weber, wanderte später nach London aus und war mit Ludwig van Beethoven und Felix Mendelssohn Bartholdy bekannt. Wie viele jüdische Familien im 19. Jahrhundert vollzogen auch die Benedicts unter dem Einfluss von Haskala (jüdischer Aufklärung) und der fortschreitenden Emanzipation – also der staatsbürgerlichen Gleichstellung – den sozialen Aufstieg ins Bürgertum. Zugleich schwächte sich die Bindung an das Judentum ab. Im Zeitalter der Nationalstaaten war die Identifikation als deutsche Staatsbürgerinnen bzw. Staatsbürger für viele jüdische Familien zunehmend wichtiger als die Zugehörigkeit zur religiösen jüdischen Glaubensgemeinschaft. Im Zuge dieser Entwicklung konvertierten im Laufe des 19. Jahrhunderts auch mehrere Angehörige der Familie Benedict zum Christentum.
Der Hintergrund: Die nationalsozialistischen Rassengesetze
Eine aktive Verbindung zum Judentum oder zur jüdischen Gemeinschaft ist daher auch bei Friedrich Römer nicht mehr erkennbar. Vielmehr verstand er sich, nach Darstellung seiner Witwe, als evangelischer Christ. Ungeachtet dessen wurde er von den nationalsozialistischen Behörden aufgrund seiner als „jüdisch“ klassifizierten Herkunft erfasst und beobachtet. Daher wird er beispielsweise auch auf der interaktiven Gedenk- und Forschungsplattform „Mapping the Lives“ aufgeführt:
Diese digitale Plattform des Vereins Tracing the Past kartiert Wohn- und Lebensorte von verfolgten Personen zwischen 1933 und 1945 in Europa und macht sie auf diese Weise recherchierbar. Dabei werden Karten mit biografischen Angaben, Adressen und Ereignissen wie Emigration, Deportation und Ermordung verknüpft. Das Projekt verarbeitet unterschiedliche Quellen, bezieht jedoch einen Großteil der Informationen aus den Erfassungsbögen und Ergänzungskarten der Volkszählung von 1939. Die methodischen Schwierigkeiten und Herausforderungen beim Umgang mit diesen Unterlagen und dem aus ihnen generierten Wissen betreffen auch die Einordnung des Schicksals von Friedrich Römer. Denn dieser war nicht Teil einer jüdischen Gemeinschaft und stand dem Judentum anscheinend weder in religiöser, noch sozialer oder kultureller Hinsicht nahe. Er wurde allein durch die rassistische und antisemitische Logik der nationalsozialistischen Rassengesetze als „jüdisch“ erfasst – ohne sich selbst als jüdisch zu verstehen. Gleichwohl macht seine Biografie die Denkmuster der dahinterstehenden Ideologie deutlich und muss somit Teil der historischen Aufarbeitung des Nationalsozialismus in Böblingen sein.
Die Ergänzungskarten der Volks-, Berufs- und Betriebszählung am 17. Mai 1939
Im Rahmen der großen Volks-, Berufs- und Betriebszählung im Deutschen Reich vom 17. Mai 1939 musste von jedem Haushalt eine Ergänzungskarte für Angaben über Abstammung und Vorbildung ausgefüllt werden. Darin wurde explizit nach der jüdischen Abstammung aller vier Großeltern eines jeden Haushaltsmitglieds gefragt. Wurde diese bejaht, wurden die Karten – nach der regulären Auswertung durch das Statistische Reichsamt – anschließend dem Reichssippenamt übergeben, das für Familienforschung und Abstammungsnachweise im Deutschen Reich zuständig war. Diese Behörde hatte ihren Sitz in der Oranienburger Straße 28–30 in Berlin, einem nach dem 09. November 1938 beschlagnahmten Gebäude der Jüdischen Gemeinde zu Berlin. Dort bewahrte das Reichssippenamt den Großteil der Ergänzungskarten der Volkszählung von 1939 auf.Die Erfassung von Personen mit einem oder mehreren jüdischen Großeltern folgte der nationalsozialistischen Ideologie und definierte eine jüdische Abstammung ausschließlich im Sinne der Nürnberger Rassengesetze. Die Angaben auf den Ergänzungskarten hatten somit keinerlei Aussagekraft über die Identität der betreffenden Personen, sondern basierten ausschließlich auf rassistischen und antisemitischen Kategorien. Sie machten eine anschließende Klassifizierung als Jude oder Jüdin oder auch „Mischlinge ersten oder zweiten Grades“ möglich. Diese Zuschreibungen müssen ausdrücklich als NS-spezifische Termini gekennzeichnet und sollten ausschließlich als Quellenbegriffe genutzt werden. Leider sind sie bis heute im allgemeinen Sprachgebrauch zu finden und werden zum Teil noch immer vorbehaltlos verwendet.Die Ergänzungskarten sind eine wertvolle Quelle für die Familienforschung, für Angehörige, Wissenschaft und Gedenkkultur. In den Unterlagen finden sich zusätzliche Angaben über Einkünfte, Schulabschlüsse, Aufenthaltsorte, der genauen Adresse sowie der konkreten Wohnsituation. Dadurch lässt sich ein recht genaues Bild der in Deutschland lebenden jüdischen Personen vor dem Beginn der großen Deportationen im Rahmen der Shoah – also der Vernichtung der europäischen Jüdinnen und Juden – rekonstruieren. Neben den betreffenden Personen wurden auch alle weiteren (nichtjüdischen) Haushaltsmitglieder erfasst. Da jedoch keine Angaben über die Beziehungen der Personen eines Haushaltes gemacht wurden, sind Rückschlüsse auf familiäre Zusammenhänge nicht immer eindeutig und benötigen die Berücksichtigung zusätzlicher Quellen.Die Verwendung von Informationen aus NS-Quellen im Allgemeinen und den hier verwendeten Ergänzungskarten der Volkszählung im Besonderen, bedarf umso mehr einer quellenkritischen Betrachtung und Einordnung. Bei einer unkritischen Übernahme deren Inhalte besteht die Gefahr, sowohl die Kategorien der Nürnberger Rassengesetze zu als auch die dazugehörigen nationalsozialistischen Begriffe zu reproduzieren. Die Aufgabe bei der Auswertung der Ergänzungskarten muss also darin bestehen, die Logik der Verfolgung sichtbar zu machen und dabei offenzulegen, dass es sich bei diesen Einordnungen ausschließlich um Konstruktionen der Täterinnen und Täter handelt. Sie dokumentieren keine objektiven Tatsachen, geschweige denn wird die Perspektive der Opfer mit einbezogen. Es handelt sich vielmehr um die ursächlichen Instrumente der Entrechtung, Verfolgung und Vernichtung von Menschen.
Literatur
Köhler, Jutta, Friedrich Römer als Politiker, Stuttgart 1929.Römer, August, Die Familie Römer aus Sindelfingen (1559–1984), Freiburg im Breisgau 1984.Zimmermann, Nicolai M., Die Ergänzungskarten für Angaben über Abstammung und Vorbildung der Volkszählung vom 17. Mai 1939, URL: https://www.bundesarchiv.de/assets/bundesarchiv/de/Downloads/Vortraege/aufsatz-zimmermann-ergaenzungskarten.pdf (letzter Zugriff am 27.01.2026).
Quellen
Hauptstaatsarchiv Stuttgart (HStAS) Q 1/26 Bü 14 (Briefe von sonstigen Angehörigen der Familie Römer).Staatsarchiv Ludwigsburg (StAL) EL 902/4 Bü 1101 (Spruchkammerakte Friedrich Römer).
Materialien
Das Alte Amtsgericht Böblingen auf dem Schloßberg 11. Fotografie: Böblinger Galerieverein, URL: https://www.galerieverein-bb.de/boeblinger-kunstorte/kunstraeume (letzter Zugriff am 02.03.2026).Der Generalstaatsanwalt Erich Nellmann a.D. (31.03.1964). Fotografie: Hauptstaatsarchiv Stuttgart (HStAS) Q 2/50 (Fotojournalistisches Werk von Burghard Hüdig) Nr. 2019, URL: http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-2656594 (letzter Zugriff am 02.03.2026).Eintrag zu Friedrich Römer auf der Internetseite „Mapping the Lives“, URL: https://mappingthelives.org/bio/df38ef35-a042-4ee4-afac-33fb9bb14e8f?language=de (letzter Zugriff am 27.01.2026).Friedrich von Römer (Lithografie 1848). Portraitsammlung der Universitätsbibliothek Tübingen (UBT), Signatur: L I 12.2/100A), URL: https://tobias-bild.uni-tuebingen.de/#/detail/97ffdcfd-8d2a-45f0-a0b8-72ec791cfc3d (letzter Zugriff am 02.03.2026).Sir Julius Benedict by Lock & Whitfield (1881). Fotografie: National Portrait Gallery London, Lizenz: Creative Commons BY-NC-ND 3.0, URL: https://www.npg.org.uk/collections/search/use-this-image/?mkey=mw124527 (letzter Zugriff 02.03.2026).Spruch zu Friedrich Römer des Staatskommissariats für politische Säuberung. Staatsarchiv Sigmaringen (StAS) Wü 13 T 2 Nr. 2594/378 (Friedrich Roemer aus Tübingen), URL: http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=6-665046-1 (letzter Zugriff am 02.03.2026).
Zitationshinweise
Lindner, Marie, Biografisches Dossier: Friedrich Römer, in: Stadtarchiv Böblingen (Hrsg.), Jüdische Biografien in Böblingen (1880–1945). Ein Dokumentationsprojekt des Stadtarchivs, Böblingen 2026, URL: […] (letzter Zugriff am […]).




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